Schweiz plant deutliche Kürzung der Solarstrom-Vergütung

Im Rahmen eines laufenden Anhörungsverfahrens zur Revision der Energieverordnung soll die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz drastisch gekürzt werden, berichtet der Fachverband Swissolar.

Die Folgen der Revision der Energieverordnung seien für die Photovoltaik katastrophal. Geplant seien unter anderem eine Kürzung der Vergütungsdauer auf 15 Jahre für alle Technologien und die gleichzeitige Kürzung der Solarstrom-Vergütung um 35 – 40 %.

Amortisation wäre laut Swissolar erst nach 22 Jahren möglich
Gegenwärtig wird Solarstrom je nach Anlagengröße mit rund 16 bis 32 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Mit der geplanten Abschaffung der Kategorie „integrierte Solarstromanlagen“ würde die Vergütung sogar um bis zu 50 % sinken. Nach vorläufigen Schätzungen von Swissolar ist eine Vergütungsdauer von 22 Jahren erforderlich, um mit den vorgeschlagenen Tarifen kostendeckend arbeiten zu können.

Kürzung soll erst im April 2014 in Kraft treten, Anhörung Mitte September 2013 geplant
Die Revision des Energiegesetzes soll erst per 1.4.2014 (vorbehaltlich Referendum) in Kraft treten. Hierzu soll es eine Anhörung geben, allerdings erst ab Mitte September 13.
Swissolar macht auch positive Aspekte im Verordnungsentwurf aus, darunter die Abschaffung der Projektfortschrittsmeldung für Photovoltaik-Anlagen und der Verzicht auf eine jährliche automatische Vergütungssatzsenkung für Solarstrom.
Für Anlagen, die vor dem Inkrafttreten der neuen Tarife in Betrieb genommen wurden, gelten die alten Tarife. Ebenso für jene mit einem positiven KEV-Bescheid.
Swissolar will die Zeit bis zur Anhörung nutzen, um den zuständigen Stellen klar zu machen, dass diese „exzessiven“ Tarifsenkungen der Solar-Branche massiven Schaden zufügen würden.

26.08.2013 | Quelle: Swissolar | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Schließen