Landesrechnungshof: Brandenburgs Wirtschaftsminister Christoffers verstieß bei Förderung des Photovoltaik-Unternehmens Odersun gegen die Haushaltsordnung

Nach Recherchen des rbb Politikmagazins KLARTEXT bleibt der Landesrechnungshof Brandenburg im Kern bei den Ergebnissen seines Prüfberichtes zur Förderung der Odersun AG im Jahre 2012.

Aus der Sicht des Rechnungshofes habe Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Die Linke) klar gegen die Landeshaushaltsordnung und damit gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen (LHO §7, Absatz 1), berichtet der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) in einer Pressemitteilung.

Landesrechnungshof kritisiert Ministerentscheidung zur Unterstützung der Odersun AG mit Steuergeldern in Höhe von drei Millionen Euro
KLARTEXT hatte im November 2013 den Fall öffentlich gemacht. Damals lag dem Politikmagazin exklusiv der interne Entwurf des Landesrechnungshofes vor, der zu diesem Zeitpunkt dem Minister und seinem Ministerium zur Stellungnahme vorlag.
Demnach kritisiert der Landesrechnungshof Brandenburg schon in seinem Entwurf die 2012 gefallene, alleinige Ministerentscheidung, dem Solar-Unternehmen Odersun AG Steuergelder in Höhe von drei Millionen Euro als eine so genannte Rettungshilfe zu genehmigen.
Christoffers hatte diese Entscheidung gegen den Rat seiner Fachabteilung und der Landesbank, ILB getroffen. Nur sechs Wochen später meldete Odersun Insolvenz an. „Die Steuermillionen sind weg, wie andere Fördergelder des Landes auch“, so der rbb.

Landesrechnungshof: Minister hat Vergabe der Millionen Steuergelder nicht hinreichend begründet
Nachdem Minister Christoffers seine Stellungnahme beim Landesrechnungshof einreichte, prüfte dieser erneut. Auf KLARTEXT-Anfrage bestätigte der Sprecher Stefan Luckas am 18.12.2013 den Punkt im jetzigen, endgültigen Prüfbericht, dass die Rettungshilfe in Form eines Darlehens nicht geeignet war, die vom Minister in seiner Begründung vom 21.12.2012 verfolgten Zweck zu erreichen. Aus Sicht der Prüfer habe der Minister die Vergabe der Millionen Steuergelder nicht hinreichend begründet.
Landesrechnungshofpräsident Christoph Weiser: "Es bleibt dem Minister unbenommen (…) sich über den Rat Anderer hinweg zu setzen, dann aber hat er die besondere Verpflichtung diese Entscheidung ausreichend zu begründen. Leider ist das aus unsrer Sicht nicht hinreichend geschehen."
Nach Klartext-Recherchen handelte der Minister die Begründung für seine Entscheidung am 21.12.2011 aber lediglich handschriftlich auf einer Papierseite ab. Dieser handschriftlichen Begründung widerspricht der Landesrechnungshof in seinem Bericht. Der Minister hat nun gegen den offiziellen Bericht des Landesrechnungshofes am 16.11.2013 wiederum eine Stellungnahme abgegeben. Wie der Sprecher Stefan Luckas mitteilte, hat auch diese keine Änderung des Prüfberichts bewirkt.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüfe den Fall auf den Strafvorwurf der Untreue, berichtet der rbb.

19.12.2013 | Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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