Übertragungsnetzbetreiber setzen EEG-Umlage für Eigenstromerzeugung bis zum Vorliegen einer Verordnung aus
Da eine solche Verordnung derzeit noch nicht vorliegt, haben die Übertragungsnetzbetreiber auf ihrer Informationsplattform Netztransparenz darüber informiert, dass die unterjährige Abwicklung nach § 61 EEG 2014 durch die Übertragungsnetzbetreiber vorerst ausgesetzt wird. Sobald das Verfahren zur Abwicklung in der Verordnung festgelegt wurde, wollen die Übertragungsnetzbetreiber über das Melde- und Abrechnungsverfahren informieren, berichtet das BHKW-Infozentrum Rastatt.
Keine unterjährigen Meldungen und Abschlagszahlungen erforderlich
Bis zum Inkrafttreten der Verordnung sollen keine Abschlagsrechnungen gestellt werden. Unterjährige Meldungen seien nicht erforderlich. Die Meldepflicht im Rahmen der Jahresabrechnung nach § 74 EEG 2014 bleibe davon unberührt.
Um Missverständnisse zu vermeiden, weisen die Übertragungsnetzbetreiber darauf hin, dass die Abwicklung der EEG-Umlage für Letztverbraucher gem. § 61 Abs. 1 S. 3 EEG 2014 (bislang § 37 Abs. 3 S. 1 EEG 2012) weiterhin unverändert durchgeführt wird.
Komplexes Bürokratiemonster droht
Viele Experten wie das BHKW-Infozentrums hatten bereits im Vorfeld vor dem „Bürokratiemonster“ einer EEG-Umlage auf den selbst erzeugten und selbst genutzten Strom gewarnt.
„Die vorläufige Aussetzung der EEG-Umlage-Erhebung aufgrund einer fehlenden Verordnung bestätigt uns in unserer Einschätzung, dass die Komplexität seitens des Gesetzgeber völlig unterschätzt wurde“, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. Nach Informationen der Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft soll der Entwurf der Abwicklungsverordnung im Herbst vorliegen und spätestens Anfang 2015 in Kraft treten.
EEG-Umlage wird nach Inkrafttreten der Verordnung fällig
Das BHKW-Infozentrum weist darauf hin, dass die Aussetzung der Meldepflicht nicht bedeutet, dass keine EEG-Umlage abzuführen ist. Die EEG-Umlage für die Monate bis zum Inkrafttreten der Verordnung falle wahrscheinlich trotzdem an und sei nach Klärung der Verwaltungs-Prozedur zu zahlen.
18.08.2014 | Quelle: BHKW-Infozentrum; Bild: BDI | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH
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