Photovoltaik in Großbritannien: Anspruch auf Solarstrom-Einspeisevergütung für gewerbliche Dachanlagen soll auch bei Umzug bestehen bleiben

Das britische Ministerium für Energie und Klimawandel (DECC) hat am 25.11.2014 einen Vorschlag veröffentlicht, wonach Unternehmen und Fabriken ihre Photovoltaik-Anlagen mitnehmen dürfen, wenn sie umziehen. Das berichtet der britische Solar-Handelsverband STA.

Die Änderung würde für mittlere und große Anlagen (über 50 kW) gelten, und der Anspruch auf eine Einspeisevergütung (FiT) würde auch nach dem Umzug bestehen bleiben, was aktuell nicht der Fall ist.

Hürden für große Dachinstallationen können überwunden werden
„Um die Finanzierung sicherzustellen und das Investitionsrisiko zu senken, ist es so wichtig für Unternehmen, dass sie ihre Photovoltaik-Anlage mitnehmen können, wenn sie umziehen. Vor über einem Jahr hat der STA dies als eine der größten Hürden für mehr große Dachinstallationen identifiziert. Es ist hoch erfreulich, dass das DECC sich jetzt mit diesem wichtigen Problem befasst“, sagte STA-Geschäftsführer Paul Barwell.
Die Beratung zu diesem Vorschlag soll am 05.01.2015 abgeschlossen sein.

Schonfrist für Photovoltaik-Freiflächenanlagen, deren Netzanschluss sich verzögert
Das Ministerium hat einen weiteren Vorschlag des Solar-Verbandes aufgegriffen und beschlossen, eine 12-monatige Schonfrist für die Förderung großer Freiflächenanlagen im Rahmen der Renewables Obligation einzuführen, wenn es Verzögerungen beim Netzanschluss gibt.
„Wir freuen uns, dass die Regierung unseren Vorschlag umsetzt. Damit erhalten Solar-Farmen weiterhin RO-Fördermittel, wenn sich ihr Netzanschluss unverschuldet verzögert“, so Barwell.

26.11.2014 | Quelle: STA; Bild: Jaguar Land Rover | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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