Bundesverband Erneuerbare Energie: Regierungspläne für Freiflächen-Photovoltaik bremsen die Energiewende

„Der Verordnungsentwurf für Photovoltaik-Freiflächenanlagen erschwert es, die drei Ausschreibungsziele – Kosteneffizienz, Erreichung der Ausbauziele und Wahrung der Akteursvielfalt – zu erreichen“, kritisiert BEE-Geschäftsführer Dr. Hermann Falk.

Bis 2017 sollen Ausschreibungen für PV-Anlagen auf Freiflächen jährlich auf gerade einmal 300 Megawatt (MW) reduziert werden. Nach Ansicht des BEE ist jedoch bereits das aktuell geplante Auktionsvolumen für Solar-Kraftwerke (500 MW im Jahr 2015) zu niedrig angesetzt, um den angestrebten Neubau zu erreichen.

BEE rechnet mit zusätzlichen Kosten und mehr Bürokratie
Ausschreibungen enthalten laut BEE ein zusätzliches Kostenrisiko. Es fallen zusätzliche Transaktions- und Projektkosten des Ausschreibungsverfahrens an, die internalisiert werden müssen. Durch die fortschreitende Vergütungssenkung würden die Kosteneffizienzpotenziale zudem bereits jetzt ausgeschöpft, erklärt Falk.
„Photovoltaik-Strom wird schon heute für unter 10 ct/kWh sehr günstig erzeugt. Der Ausbau der Energiewende wird nun unnötig verteuert.“
Der bürokratische Aufwand sei ein weiteres Hemmnis: Auf einen Paragrafen im EEG kommen 38 Paragrafen im rund 100-seitigen Verordnungsentwurf. Falk: „Die komplizierte Bürokratie schreckt vor allem kleinere Akteure ab.“
Besonders kritisch sieht der BEE, dass der Verordnungsentwurf keine Sonderregelungen für kleine Unternehmen und Bürgerenergie enthält.
„Wirtschaftsminister Gabriel leitet mit diesem Entwurf das Ende der Vielfalt in der Energiewende ein“, sagt Falk.
„Sein Versprechen, die Akteursvielfalt zu erhalten, wird so nicht eingehalten.“ Kleine Akteure würden sich in der Pilotausschreibung nicht erfolgreich beteiligen können.
Dabei würden besonders Bürgerenergieakteure entscheidend zur Akzeptanz beitragen. Eine stärkere Öffnung der Ackerflächen auf ertragsschwächeren Böden wäre laut BEE ein geeignetes Instrument, um vor Ort kostengünstig unter Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung die Photovoltaik auszubauen.
Unter Berücksichtigung von ökologischen Kriterien wäre dies ein Gewinn für den Naturschutz und für die Landwirtschaft. Im Verordnungsentwurf seien nur gerade mal zehn Solarparks auf so genannten benachteiligten Flächen vorgesehen.
Der BEE plädiert nach Sichtung des Verordnungsentwurfs noch nachdrücklicher dafür, ergebnissoffen zu prüfen, ob die Ziele des Pilotverfahrens erreicht wurden und erst danach zu entscheiden, ob Ausschreibungen auch für weitere Erneuerbare Energien einzuführen sind.
„Eine Übertragbarkeit der Erfahrungen auf andere Erneuerbare Energien ist ausgeschlossen, da die einzelnen Sparten zu unterschiedlich sind.“ so Falk. So habe auch die Bundeskanzlerin auf dem BEE-Neujahrsempfang vor einer Woche argumentiert.

Eine Stellungnahme des BEE für das Anhörungsverfahren des BMWI zum Verordnungsentwurf für ein Ausschreibungsdesign für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist abrufbar unter bee-ev.de.

21.01.2015 | Quelle: BEE | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen