VDMA-Fachverband Power Systems zu Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Bei jedem Schritt ans große Ganze denken

Am 28.01.2014 will das Kabinett die Verordnung verabschieden, mit der die Vergütung und der Zubau von Photovoltaik- Freiflächenanlagen per Ausschreibungsverfahren getestet werden soll.

Dies betrifft derzeit ausschließlich Solarstromanlagen, die auf Freiflächen betrieben werden. Doch auch Hersteller von anderen Stromerzeugungsanlagen haben ein Interesse daran, wie die Verordnung ausgestaltet sein wird, denn sie bildet die Grundlage für weitere, technologiespezifische Ausschreibungsverordnungen.

Maschinenbau fordert verlässliche Bedingungen für Kraftwerksprojekte und Anlagenparks
„Die Stromerzeugungssparte des deutschen Maschinenbaus vermisst verlässliche Bedingungen, um neue Kraftwerksprojekte und Anlagenparks sinnvoll zu planen und abzusichern. Die Anlagenhersteller müssen besser heute als morgen abschätzen können, wie künftig die Auswahlkriterien aussehen, nach denen der Zubau von erneuerbarer Energie realisiert wird“, kommentiert Gerd Krieger, stellvertretender Geschäftsführer des Fachverbandes Power Systems im Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA Power Systems).
„Der Systemwechsel hin zu wettbewerblichen Bedingungen ist gut und kann Innovationen fördern. Wir haben aber in anderen Märkten auch gesehen, dass ein schlecht gemachtes Ausschreibungssystem eine gute Entwicklung abwürgen kann“, betont Krieger.

Geschäftsführer Gerd Krieger: Übereilter, wenig durchdachter Ausschreibungsmodus wäre schmerzlich
Die Ungeduld mit der Energiepolitik wachse in der Branche. Dennoch sei ein übereilter, wenig durchdachter Ausschreibungsmodus für die Technologieanbieter auf ihrem Heimmarkt schmerzlich.

Systemwechsels soll klar definiert werden
„Wir haben wechselhafte Jahre hinter uns. Mal versetzen uns die ungewissen Rahmenbedingungen in eine Starre, mal halten Vorzieheffekte die ganze Wertschöpfungskette auf Trab. Eine seriöse Entwicklung des Systemwechsels mit klar definierten Zeiträumen und Meilensteinen bringt die Chance, dieses Auf und Ab zu beenden.
Wir haben diese erste Photovoltaik-Verordnung konstruktiv aber kritisch kommentiert und die Erfahrung des Maschinenbaus aus Ausschreibungsverfahren anderer Länder eingebracht. Die Ausschreibungen und das neue Strommarktdesign müssen ein Erfolg werden. Etwas anderes können wir uns auch als Technologieführer in Deutschland nicht leisten“, so Gerd Krieger weiter.

Ein erfolgreiches Ausschreibungsverfahren enthält für den Fachverband Power Systems vor allem vier wesentliche Elemente:
Die Ausbauziele 2020 für die verschiedenen Erzeugungsanlagen müssen, wie im EEG 2.0 letztes Jahr festgelegt, erreicht werden – die Ausschreibungsverfahren müssen dazu beitragen.
Zweitens soll der Gebrauch innovativer Technologie angereizt werden, was dem Gesamtsystem dienlich sei. Ein Ausschreibungsdesign, das nicht versuche, effiziente Technologien in den Markt zu bringen, möge zwar die einzelne Kilowattstunde billiger machen, würde aber schließlich zur Belastung für das Gesamtsystem und damit für die Versorgungssicherheit führen.
Drittens müssten Ausschreibungen die spezifischen Besonderheiten der Technologien berücksichtigen, die sich ebenso technologiespezifisch auf die Kosten, die Planungs- und die Bauphasen von Projekten auswirken. Die Inhalte der Verordnung zu Ausschreibungen können darum nur sehr bedingt auf andere Technologien angewendet werden.
Und viertens müsse der administrative Aufwand für die Ausschreibungsteilnehmer niedrig gehalten werden, so dass sich auch kleine Akteure wie die in Deutschland charakteristischen Bürgerbeteiligungen weiter engagieren können.

28.01.2015 | Quelle: VDMA Power Systems; Foto: Mp-tec GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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