Solar-Fabrik AG hat Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt
Ein entsprechender Beschluss des Vorstands war mit Zustimmung des Aufsichtsrates am 29.01.2015 gefasst und im Wege einer Ad hoc-Meldung veröffentlicht worden.
Der Insolvenzantrag wurde wegen einer im 2. Quartal 2015 drohenden Zahlungsunfähigkeit gestellt. Derzeit sei die Solar-Fabrik AG weder überschuldet noch zahlungsunfähig, betont das Unternehmen.
Die Solar-Fabrik Wismar GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Solar-Fabrik AG, hat am 02.02.2015 ebenfalls die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim AG Freiburg beantragt. Für die übrigen Tochtergesellschaften der Solar-Fabrik AG wurde kein Insolvenzantrag gestellt.
02.02.2015 | Quelle: Solar-Fabrik AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH