Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen in der Schweiz sollen 2016 in zwei Schritten um 7 bis 13 Prozent gesenkt werden

Das Schweizer Bundesamt für Energie hat eine Anhörung zu einer Teilrevision der Energieverordnung eröffnet. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Vergütungssätze der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für Photovoltaik-Anlagen.

Die Anhörung dauert bis zum 8. Juli 2015. Die revidierte Energieverordnung soll per 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Die Solarstrom-Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen sollen in zwei Schritten zum 1. April und zum 1. Oktober 2016 gesenkt werden. Zum 1. Oktober 2016 liegen sie damit – je nach Größe der Photovoltaik-Anlage – zwischen 7 und 13 Prozent unter den Vergütungssätzen des Jahres 2015. Die Höhe der Einmalvergütungen für kleine Solarstrom-Anlagen bleibt unverändert.
Das UVEK prüft periodisch die Berechnung der Gestehungskosten sowie der Vergütungssätze und passt diese nötigenfalls den neuen Verhältnissen an. Es berücksichtigt verschiedene Aspekte, wie z.B. die Entwicklung der Technologien, ihre langfristige Wirtschaftlichkeit, die Preise der Primärenergiequellen, der Wasserzinsen und des Kapitalmarkts.

Mehrere Tausend Betreiber von kleinen Solarstromanlagen erhalten 2015 eine Einmalvergütung
Auf der Warteliste für die kostendeckende Einspeisevergütung 2015 befanden sich im April 2015 2.541 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 100 Megawatt (MW). Damit wurde die Warteliste bis und mit Anmeldedatum vom 20. September 2011 abgebaut und mehrere Tausend Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen unter 30 kW erhalten in diesem Jahr eine Einmalvergütung.

08.05.2015 | Quelle: Bundesamt für Energie, Schweiz; Bild: WISSOLAR | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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