Zukunft Altbau informiert über neue Regeln und Fördermöglichkeiten bei der energetischen Altbausanierung

In den letzten Monaten des Jahres 2015 wird es zwei Neuregelungen für Hauseigentümer in Deutschland geben: Ab September steht das EU-Energieeffizienzlabel für Heizungen auf der Tagesordnung. Und bis Ende Dezember müssen die EnEV-Regeln zum Mindestwärmeschutz von obersten Geschossdecken umgesetzt werden, berichtet das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Programm Zukunft Altbau (Stuttgart).

Für den Südwesten Deutschlands ist bereits seit Juli das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz mit einem höheren Ökowärme-Pflichtanteil für Heizungen in Kraft. Flankiert werden die Neuerungen durch verbesserte staatliche Förderinstrumente.
Sie sollen zu mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand führen. Nicht sanierte Wohnhäuser verbrauchen hierzulande 150 bis 250 Kilowattstunden Endenergie pro Quadratmeter und Jahr. Das sei deutlich mehr als nötig und wirtschaftlich nicht vertretbar, betont Zukunft Altbau.

Neue Gesetze sollen Energieverbrauch senken
Neue Gesetze sollen der Vergeudung jetzt stärker Einhalt gebieten. Ab dem 26.09.2015 müssen neue Heizungsanlagen in der EU ein Energielabel tragen. Dieses gibt Auskunft darüber, wie energieeffizient die Heizungsanlage ist. Die Bandbreite reicht von A++ bei sehr guter bis G bei mangelnder Effizienz.
„Für manche Heizungsmodelle werden mit der Neuregelung schwere Zeiten anbrechen“, sagt Petra Hegen. „Weniger effiziente Niedertemperaturgeräte werden bald vom Markt verschwinden.“ Sie erhalten künftig keine CE-Zulassung mehr. Gasheizungen und Ölheizungen mit Brennwerttechnik werden künftig der Mindeststandard sein.
Bis zum Jahresende müssen außerdem oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die nicht die DIN-Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, gedämmt werden. Als Wert gilt ein Wärmedurchgangskoeffizient von nur noch 0,24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin. Nicht betroffen sind Hausbesitzer, die im eigenen Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten leben und das Haus schon vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben. Die Nachrüstpflicht gilt dann nur bei einem Eigentümerwechsel und mit einer Frist von zwei Jahren.

Novelliertes EWärmeG in Baden-Württemberg
Seit 1. Juli gilt im Südwesten zudem das novellierte EWärmeG des Landes Baden-Württemberg. Der Pflichtanteil für Ökowärme in bestehenden Wohngebäuden steigt bei einem Heizungstausch von zehn auf 15 Prozent. Im Gegenzug bietet das EWärmeG nun mehr Möglichkeiten für Hauseigentümer, die Vorgaben umzusetzen.
Die Alternativen zur Nutzung erneuerbarer Energien werden zahlreicher, hinzu kommt etwa die Kellerdeckendämmung als eine Teilerfüllungsoption. Als Teilerfüllung gilt künftig auch die Erstellung eines Sanierungsfahrplans, einer ausführlichen Energiediagnose. Die Optionen zur Gesetzeserfüllung können nun auch miteinander kombiniert werden.

Höhere Förderung von KfW, L-Bank und BAFA
Wer die neuen Anforderungen umsetzt, profitiert von attraktiven Fördermöglichkeiten: So hat die KfW-Förderbank bereits drei Mal in diesem Jahr die Förderung verbessert, zuletzt am 1. August: Der Höchstbetrag für Sanierungskredite wurde um 25.000 Euro auf 100.000 Euro pro Wohneinheit aufgestockt, der Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte auf bis zu 27,5 Prozent erhöht. Wer künftig einen Sanierungskredit in Anspruch nimmt, spare durch diese beiden Verbesserungen bis zu 10.625 Euro, rechnet Zukunft Altbau vor.
Im Südwesten hat die landeseigene L-Bank sogar noch etwas draufgelegt: Der Tilgungszuschuss steigt um 5 Prozentpunkte auf bis zu 32,5 Prozent, wenn die Hauseigentümer im Land bei der L-Bank das KfW-Angebot nutzen.

Höhere Zuschüsse für das Heizen mit Solarthermie
Auch bei Ökoheizungen gibt es mehr Geld vom Staat: Stellen Hauseigentümer ihre Heizung auf erneuerbare Energien um, erhalten sie seit 1. April höhere Zuschüsse. Erhöht wurden die Fördersätze für Pelletheizungen, solarthermische Anlagen und Erdwärmepumpen. Bis zu 600 Euro mehr Geld vom Staat gibt es bei der Basisförderung. Die Investitionszuschüsse werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen des Marktanreizprogramms erneuerbare Energien im Wärmemarkt vergeben.

16.08.2015 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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