EEG-Novelle: BDEW fordert Verzicht auf Freigrenzen bei Ausschreibungen für Photovoltaik-Dachanlagen

Im Zuge der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für die EEG-Novelle unterstreicht der BDEW seine Unterstützung für das Ausschreibungsverfahren.

„Die Förderhöhe für Strom aus Erneuerbaren Energien künftig per Ausschreibung zu ermitteln, ist richtig. Damit lässt sich der weitere Ausbau gut steuern“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand.
„Der Wettbewerb um den Förderzuschlag wird die Kosteneffizienz erhöhen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt.“
Allerdings habe der Referentenentwurf noch offene Flanken, die es zu schließen gelte: „Mit der ‚Windenergieformel‘ kann es gelingen, den von der Politik vorgesehenen Zubaukorridor von 40 bis 45 Prozent Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch bis 2025 einzuhalten. Allerdings wäre es absurd und wirtschaftlich fatal, wenn mit dieser Formel ausgerechnet die günstigste Erzeugungsart – Windenergie an Land – ausgebremst würde.“
Der BDEW spreche sich deshalb mit Nachdruck dafür aus, dass auch Photovoltaik-Dachanlagen in den Korrekturpfad einbezogen werden.
Das Eckpunktepapier zur EEG-Novelle 2016 enthält die Grundzüge der so genannten Windenergieformel, die hinsichtlich der Ausschreibungen eine Freigrenzen-Regelung für Photovoltaik-Dachanlagen und Windkraftanlagen mit einer Leistung bis 1 MW vorsieht. Der BDEW fordert den Verzicht auf Freigrenzen.
„Immerhin liegen hier die Stromgestehungskosten doppelt so hoch. Die Windenergieformel sollte dementsprechend angepasst werden. Hierfür haben wir konkrete Vorschläge erarbeitet“, so Weyand.
Problematisch sei auch, dass bei den Ausschreibungen zu viele Ausnahmen gemacht würden. Das verzerre den Wettbewerb und gestatte, dass insbesondere bei PV-Dachanlagen Potenziale zur Kostensenkung ungenutzt bleiben.

29.04.2016 | Quelle: BDEW; Bild: S&F-Umwelttechnik GmbH | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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