Fracking-Gesetz betrifft auch Geothermie

Solarthemen 475. Am 24. Juni hat der Bundestag das Fracking-Gesetzespaket in dritter Lesung gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beschlos­sen. Es gilt auch für Tiefengeothermie-Pro­jekte

Das Paket umfasst zum einen die Erweitererung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen. Ein Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften regelt, wann Fracking zugelassen und wann es verboten wird. Auch dieses Gesetz hat Auswirkujgen auf Geothermieverfahren. So ist nun klar vorgeschrieben, wann eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Text: Andreas Witt

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