Kommunalrichtlinie wird ausgeweitet
Solarthemen 475. Einige Fördersegmente der sogenannten Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums werden jetzt auch für Sportvereine und Kommunalunternehmen geöffnet.
So können nach den überarbeiteten Richtlinien vom 22. Juni erstmals auch gemeinnützige Sportvereine Zuschüsse für die Sanierung ihrer Sport- und Veranstaltungsstätten beispielsweise mit LED-Beleuchtung (30 %) und Lüftungsanlagen (25 %) erhalten. Die erste Antragsfrist läuft noch bis zum 30. September. Auch Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung, beispielsweise Stadtwerke und Wohnungsunternehmen sind nun für alle in der Richtlinie genannten investiven Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Einen neuen Förderschwerpunkt bildet der Bereich „Green IT“, worunter die energieeffiziente Umgestaltung von Rechenzentren und Computerarbeitsplätzen zu verstehen ist. Text: Guido Bröer
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