Paradigmenwechel bei Erneuerbaren

Foto: Guido Bröer
Solarthemen 475. In dieser Woche entscheidet sich die Zukunft des EEG. Am morgigen Freitag wird der Bundestag voraussichtlich das neue Gesetz beschließen, das ab dem 1. Januar 2017 das Recht der erneuerbaren Energien im Strombereich neu regeln soll.

Seit Monaten geht es bei der Debatte um die laufende EEG-Novelle um die großen Themen: Ausschreibungen, Zubaumengen, Zukunft der Bürgerenergie. Doch erst kurz vor der entscheidenden Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden die Abgeordneten jüngst über das Bundeswirtschaftsministerium mit einer Forderung aus Brüssel konfrontiert, die es in sich hat. Angeblich macht Brüssel die Ratifizierung des neuen EEG davon abhängig, dass ein Teil der Förderungen „technologieoffen“ ausgeschrieben wird. Das würde bedeuten, dass Windparks mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen um den günstigsten Strompreis zu konkurrieren hätten – ein Vergleich, der vermutlich derzeit noch zugunsten der Windkraft ausginge. Ein Vergleich aber auch von Äpfeln mit Birnen, wie Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft den Politikern klarzumachen versucht. Schließlich bieten Wind und Sonne völlig unterschiedliche Lastprofile im tages- und jahreszeitlichen Verlauf. Kotau vor Brüssel? Zumindest offiziell macht sich niemand aus der Bundesregierung für „technologieoffene“ Ausschreibungen stark. Trotzdem könnte der Verweis auf Brüssel dazu führen, dass sich in dem am Freitag zu beschließenden Gesetz eine Verordnungsermächtigung für 400 MW an derartigen Pilot-Ausschreibungen finden wird. Das wäre für manchen Abgeordneten ein Déj� -vu. Auch beim 2014er EEG hatte der Bundestag mit Blick auf die angebliche Kompromisslosigkeit der Brüsseler Kommissare im letzten Moment Kröten geschluckt, wie die Vorfestlegung auf generelle Ausschreibungen ab 2017 und die internationalen Pilotausschreibungen für PV-Parks. Bewegung nur bei Details Vorläufig steht die Frage der „Technologieoffenheit“ allerdings im Schatten der großen Themen der EEG-Novelle. Die geplante Ausschreibungsmenge von 2,8 Gigawatt brutto an Land, auf die sich die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung schon Anfang Juni geeinigt haben, wird die aktuell florierenden Geschäfte der Branche im Inland abrupt bremsen. Zumal in den von der Bundesregierung definierten „Netzausbaugebieten“ in Norddeutschland. Ob es bei der bisherigen, von Branchenvertretern stark kritisierten Definition dieser Gebiete bleiben wird, war allerdings bei Redaktionsschluss dieser Solarthemen-Ausgabe noch nicht abzusehen. Ebenso offen schien die Frage, ob möglicherweise die Teilnahmebedingungen für Bürgerenergieunternehmen an Ausschreibungen noch etwas verbessert werden könnten. In Bewegung schienen auch weiterhin die Bedingungen für die so genannte Sektorenkopplung. Text und Foto: Guido Bröer

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