Steuererleichterungen für E-Mobile

Solarthemen 475.In erster Lesung hat der Bundestag sich am 23. Juni mit der steuerlichen Förderung von Elektrofahrzeugen befasst.

Die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer soll bei Elektrofahrzeugen, die zwischen dem 1.Januar 2016 und 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen wurden, von jetzt 5 auf 10 Jahre verlängert werden. Wichtiger als diese Maßnahme wird für einige Arbeitgeher aber sein, dass sie ihren Arbeitnehmern künftig Stom unentgeltlich überlassen dürfen. Bislang müssen bei jedem Stromtanken von privaten Fahrzeugen an Stromtankstellen von Unternehmen die Kilowattstunden erfasst und dann als unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden. Vergünstigt wird es auch, wenn ein Arbeitgeber für den Arbeitnehmer die Kosten von dessen heimatlicher Stromladestation übernimmt oder diese bezuschusst. Diese Summe muss dann nicht wie Arbeitslohn versteuert werden; der Arbeitgeber kann stattdessen den Betrag pauschal mit 25 Prozent versteuern Text: Andreas Witt

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