VDE|FNN begrüßt Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Nach fast fünfjähriger politischer Diskussion wurde

am 08.07.2016 das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende durch den Bundesrat verabschiedet. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum breiten Einbau digitaler Stromzähler.
Außerdem zeichnet es einen Weg vor, wann und wie intelligente Messsysteme („Smart Meter“) verpflichtend im Markt eingeführt werden. Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN, Frankfurt/M.) begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes.
„FNN hat die Arbeiten an dieser neuen Infrastruktur von Anfang an begleitet und als neutrale Plattform für die Standardisierung eines interoperablen Messsystems mit austauschbaren Geräten gesorgt“, sagt Dr. Stefan Küppers, Vorsitzender des Vorstands bei VDE|FNN.

Stromerzeugung und -verbrauch sollen stärker verknüpft werden
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung in den Stromnetzen Erzeugung und Verbrauch stärker verknüpfen. Der Rollout soll stufenweise erfolgen. Beginnend bei Großverbrauchern (> 10.000 kWh Strom pro Jahr) sowie größeren EEG-Anlagen (7 bis 100 kW installierter Leistung) im Jahr 2017 ist eine Ausweitung des verpflichtenden Rollouts bis hin zu Verbrauchern mit mindestens 6.000 kWh Jahresverbrauch im Jahr 2021 vorgeschrieben.
VDE|FNN begrüßt dieses Vorgehen, da so verbindlich der Startschuss für die bundesweite Einführung dieser neuen Infrastruktur falle. Gleichzeitig könnten durch das stufenweise Vorgehen wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, die das System zu einem Höchstmaß an Stabilität und Kundennutzen führen können.

Datenschutz und Interoperabilität verbindlich geregelt
Das Gesetz legt u. a. technische Vorgaben für intelligente Messsysteme fest. Datenschutz und Interoperabilität werden verbindlich geregelt. Verbraucher sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit erhalten. Auch Kleinerzeugungsanlagen werden nun in den Digitalisierungsansatz einbezogen. Betroffen sind nur Neuanlagen. Auch die Elektromobilität wird in den Änderungen stärker berücksichtigt.
Die neu aufgenommene Regelung, dass die historischen Verbrauchs- und Einspeisewerte in modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen jeweils 24 statt 12 Monate gespeichert werden müssen, sieht VDE|FNN jedoch kritisch. Die Neuregelung erfordere eine Überarbeitung der FNN-Lastenhefte für den Basiszähler sowie eine entsprechende Anpassung der Geräte durch die Hersteller. Dies führe zu weiteren Verzögerungen, denen nur ein geringer zusätzlicher Nutzen gegenüber stehe.

Verpflichtender Rollout beginnt am 01.01.2017
Das Gesetz tritt nach Unterschrift durch den Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der verpflichtende Rollout beginnt am 01.01.2017. VDE|FNN will weiterhin die Einführung interoperabler und austauschbarer intelligenter Messsysteme in Deutschland vorantreiben.

12.07.2016 | Quelle: VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V.; Bild: Steria Mummert Consulting | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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