Baden-Württemberg will mehr Photovoltaik auf Freiflächen; Kabinett gibt Verordnung zur Anhörung frei

Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung 2016 den Entwurf der „Freiflächen-öffnungsverordnung“ zur Anhörung freigegeben. Die geplante Verordnung verfolgt das Ziel, bei den Solar-Ausschreibungen von der engen Flächenkulisse des Bundes im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abzuweichen und in Baden-Württemberg auch Gebote für neue Photovoltaik-Anlagen auf Acker- und Grünlandflächen in so genannten benachteiligten Gebieten zu ermöglichen.

„Auf den sonnigen Flächen in Baden-Württemberg wollen wir künftig mehr Solarenergie ernten. Hierzu müssen wir die engen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausweiten“, kommentiert Umweltminister Franz Untersteller.

Baden-Württemberg soll bei Ausschreibungen für neue Photovoltaik-Parks künftig stärker profitieren

„Obwohl wir im Südwesten aufgrund der überdurchschnittlichen Sonnenscheindauer eine hervorragende Ausgangslage für den Ausbau der Photovoltaik besitzen, profitieren von den im EEG vorgesehenen bundesweiten Ausschreibungen für Freiflächenanlagen bisher insbesondere die ost- und norddeutschen Bundesländer mit großen Konversionsflächen und geringen Pachtkosten“, erklärte Untersteller am 21.12.2016 in Stuttgart.
Die maßgeblichen Vorgaben des EEG führten dazu, dass im Land so gut wie keine konkurrenzfähigen und erschließbaren Flächen vorhanden seien.
„Die geplante Verordnung soll daher das Angebot an potenziellen Flächen erweitern und dafür sorgen, dass Baden-Württemberg künftig bei den Ausschreibungen für neue Solarparks stärker profitieren kann.“
Gleichzeitig solle die Verordnung gewährleisten, dass insbesondere auf Flächen, die für die Lebensmittelerzeugung oder aus ökologischen Gründen besonders wertvoll seien, keine übermäßige Nutzung der Photovoltaik stattfinden könne.

Solare Freiflächen-Potenziale sollen erschlossen werden

Der Anteil der Photovoltaik an der landesweiten Bruttostromerzeugung lag im Jahr 2015 bei 8,2 Prozent.
„Um einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss Baden-Württemberg diesen Anteil in den kommenden Jahren kräftig erhöhen“, betonte der Minister.
Neben dem Potenzial auf Dachflächen müssten hierzu auch die solaren Freiflächen-Potenziale erschlossen werden. „Hierzu benötigen wir die geplante Verordnung und deshalb wollen wir von der Länderöffnungsklausel im EEG Gebrauch machen“, so Franz Untersteller weiter.

Photovoltaik in „benachteiligte Gebieten“

Die in der Länderöffnungsklausel im EEG genannte Flächenkategorie „Grün- oder Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten“ ist vom Bundesgesetzgeber verbindlich vorgegeben. In Baden-Württemberg sind danach knapp zwei Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „benachteiligte Gebiete“ eingestuft, insgesamt rund 900.000 Hektar.
Mit der nun vom Kabinett freigegebenen Anhörung erhalten die betroffenen Verbände sechs Wochen lang Gelegenheit, sich zur geplanten Verordnung zu äußern. Nach aktuellem Zeitplan könnte die Verordnung Ende März 2017 in Kraft treten.
Weitere Informationen: Entwurf der Freiflächenöffnungsverordnung inklusive Anlagen

02.01.2017 | Quelle: Umweltministerium Baden-Württemberg; Bild: EnBW Energie Baden-Württemberg AG | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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