441 MW Photovoltaik-Zubau im Dezember 2016; Fördersätze für Anlagen unter 750 kW bleiben unverändert

Die Bundesnetzagentur hat am 31.01.2017 bekannt gegeben, dass die Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung unter 750 Kilowatt stabil bleiben.

„Im Dezember 2016 sind deutlich mehr Anlage in Betrieb genommen worden als in den Vormonaten. Angemeldet worden sind vor allem Anlagen, deren Vergütung seit Januar 2017 in Ausschreibungen ermittelt wird“, sagt der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.
„Ohne diesen starken Monat wären die Vergütungssätze aller Wahrscheinlichkeit nach angehoben worden“, so Homann weiter.

Fördersätze seit Oktober 2015 nicht mehr gesenkt
Die Fördersätze gelten für Solarstromanlagen, die im Zeitraum vom 01.02.2017 bis zum 30.04.2017 in Betrieb genommen werden. Die Bundesnetzagentur betont, dass die Fördersätze seit dem 01.10.2015 nicht mehr gesenkt wurden.

Vorzieheffekt sorgt für hohen Photovoltaik-Zubau im Dezember
Im Dezember 2016 war die neu installierte Leistung mit 441 Megawatt mehr als doppelt so hoch als in den Vormonaten. Seit dem Inkrafttreten des EEG 2017 am 1. Januar müssen sich Solarstrom-Projekte über 750 Kilowatt an Ausschreibungen beteiligen. Dies habe den üblichen Vorzieheffekt deutlich verstärkt, der vor Gesetzesänderungen oder Degressionsstufen stets auftritt, betont die Agentur.
Von der neu installierter Leistung im Dezember entfallen gut 316 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen, die mit der Änderung der Gesetzeslage ausschreibungspflichtig geworden wären.

Förderung orientiert sich künftig am Zubau der letzten sechs Monate
Die Fördersätze für Strom aus PV-Anlagen mit bis zu 750 Kilowatt Nennleistung werden weiterhin gesetzlich festgelegt und monatlich angepasst. Hierbei ist nicht mehr der Zubau der letzten zwölf Monate entscheidend, sondern der des letzten halben Jahres, der auf ein Jahr hochgerechnet wird.
Von Juli bis Dezember 2016 wurden knapp 1.013 Megawatt zugebaut. Damit liegt der auf ein Jahr hochgerechnete Zubau mit 2015 Megawatt weiterhin unterhalb des gesetzlich festgelegten Korridors von 2.500 Megawatt.
Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Strom aus Photovoltaik-Anlagen gibt es auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de/

31.01.2017 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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