Frankreich vereinfacht Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen

Erneuerbare-Energien-Anlagen sollen in Frankreich künftig deutlich schneller umweltschutzrechtlich genehmigt werden als bisher: Am 01.03.2017 trat dazu ein vereinfachtes Verwaltungs­verfahren in Kraft.

Das bedeutet, dass z. B. Photovoltaik-Projektentwickler nur noch einen einzigen Antrag stellen müssen. Darauf weist das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner hin.

Experten rechnen mit Marktbelebung
Erfüllt das Projekt die gültigen Vorschriften, erhalten die Projektierer nach Abschluss des Verfahrens und einer öffentlichen Anhörung eine umfassende umweltschutzrechtliche Genehmigung. Fast alle Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien unterliegen dieser neuen Genehmigung. „Projektentwickler können jetzt mit schnelleren Genehmigungen rechnen“, sagt Markus Jenne von Sterr-Kölln & Partner. „Das wird den Markt beleben.“
Bei der Neuregelung handelt es sich um die Verordnung Nr. 2017-80 und die Bestimmungen Nr. 2017-81 und 2017-82. Sie wurden Ende Januar im Amtsblatt veröffentlicht. Es wird erwartet, dass der neue juristische Rahmen die Formalitäten erleichtern und die Genehmigungsfristen verkürzen wird.

Bislang mehrere Genehmigungen nötig
In der Vergangenheit war die Einholung der umweltschutzrechtlichen Genehmigung in Frankreich recht aufwendig: Bis 2014 mussten mehrere Genehmigungen eingeholt werden, um etwa ein PV-Kraftwerk bauen und betreiben zu dürfen. Seit 2014 erleichterten Pilotprojekte in mehreren Regionen das Genehmigungsverfahren. Vorvergangenes Jahr wurden sie auf alle französischen Regionen ausgeweitet. Nach positiven Ergebnissen entschied der französische Staat nun, die Versuchsregelung in die normale Genehmigungspraxis zu übertragen.

07.03.2017 | Quelle: Sterr-Kölln & Partner mbB | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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