Bayern: Klimaschutz in die Verfassung – aber 10 H bleibt

Foto: Guido Bröer
Solarthemen+plus. Im Koalitionsvertrag legen sich die CSU und die Freien Wähler darauf fest, den Klimaschutz als Ziel in die bayerische Verfassung aufzunehmen. Die spezifisch baye­rische 10-H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen, die den Ausbau dort fast zum Erliegen ge­bracht hat, soll sich allerdings trotz anderslautender Absichtserklä­run­gen der Freien Wähler nichts ändern.

Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: „Wir werden den weiteren Ausbau der Windkraft im Einvernehmen mit Bürgerinnen und Bürgern und Kommunen voranbringen. Dabei halten wir an der geltenden bayerischen Rechtslage fest.“ Im Klartext bedeutet dies: Die umstrittene 10-H-Regel, nach welcher der Abstand einer Windkraftanlage zur nächsten Wohnbebauung mindestens dem 10-fachen ihrer Gesamthöhe entsprechen muss, bleibt bestehen. Eine große Schlappe ist dies für die Freien Wähler, die sich im Wahlkampf sehr klar gegen die 10-H-Regel ausgesprochen hatten. Sie werden nun zwar die energiepolitisch relevanten Ministerposten für Wirtschaft und für Umwelt zugesprochen bekommen, werden dort aber in puncto Windkraftausbau kaum Handlungsspielraum haben. Für die Solartechnik betont der Koalitionsvertrag die Bedeutung von Dachflächen gegenüber Freilandanlagen. Bundesweit will die Koalition eine wichtige Forderung der Solarbranche für die nächste EEG-Novelle unterstützen: „Wir wollen uns beim Bund dafür einsetzen, den 52-GW-Deckel beim Zubau von Photovoltaikanlagen abzuschaffen.“ Wirklich innovativ ist die Bayern-Koalition allerdings, indem sie den Klimaschutz als Ziel in die bayerische Verfassung aufnehmen will. Bayern wäre damit das erste Bundesland, im dem Klimaschutz Verfassungsrang hätte. Allerdings macht der Koalitionsvertrag keine näheren Angaben zur Beschreibung des Ziels. Hans-Josef Fell, ehemaliger grüner Bundestagsabgeordneter aus dem fränkischen Hammelburg, der gemeinsam mit seinem Parteifreund Patrick Friedel und mit Hans-Jürgen Fahn von den Freien Wählern in Bayern ein Volksbegehren für die Aufnahme des Klimaschutzes und ein vollständiges Umstellen auf erneuerbare Energien initiiert hat, will die Unterschriftenaktion daher fortsetzen: „Nur so kann die Aufnahme des Klimaschutzes in die Verfassung auch mit dem entsprechenden Inhalt versehen werden.“

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