Gebäudeenergiegesetz: Entwurf stellt PV besser

Solarthemen+plus. Für das Gebäudeenergiegesetz liegt nun ein erster Entwurf der Bau- und Energie-Ministerien vor. Darin wird das von der Europäischen Union vorgesehene Niedrigstenergiehaus-Niveau relativ hoch definiert. Und der Betrieb von PV-Anlagen auf dem Dach soll dazu dienen können, die Pflichten zur Erzeugung regenerativer Wär­me zu erfüllen.

Die energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung von 2016 sollen laut Entwurf grundsätzlich fortbestehen und nicht verschärft werden. Dies soll dann offenbar als Niedrigstenergiestandard gelten, wie er in Europa künftig vorgeschrieben ist. Es wird sich noch zeigen müssen, ob das in Brüssel als ausreichend bewertet wird. Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zusammengeführt werden. Übernommen werden aus dem Wärmegesetz die Mindestanforderungen zum Einsatz erneuerbarer Energien, also zum Beispiel der mindestens 15-prozentige Regenerativ-Anteil, wenn eine solarthermische Anlage zum Einsatz kommt. Es bleibt ein gewisses Rätsel, wie so der in Paragraf 10 formulierte Grundsatz erreicht werden soll: „Ein zu errichtendes Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung beheizt oder gekühlt werden muss, muss eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweisen; der Energiebedarf des Gebäudes muss sehr gering sein und soll, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden (Niedrigstenergiege­bäude).” 15 Prozent sind demnach für den Gesetzgeber ein ganz wesentlicher Teil. Künftig soll vor Ort gewonnener Solarstrom der Solarthermie im Wesentlichen gleichgestellt werden. Sofern die PV-Anlage der Wärmegewinnung dient, soll sie ebenfalls dazu dienen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Für Quartiere interessant ist eine Innovationsklausel, die neu in das Gesetz aufgenommen werden und bis 2023 gelten soll. Die Bundesländer sollen sie auf Antrag gewähren können. Demnach dürfen sanierte oder auch neue Gebäude von den Energieeinsparvorschriften abweichen, wenn „Treibhausgasemissionen des Gebäudes gleichwertig begrenzt werden“. So soll ein Ausgleich von Maßnahmen innerhalb eines Quartiers ermöglicht werden. Die grüne Opposition hat sich bereits zum Gesetzentwurf geäußert. Julia Verlinden, energiepolitische Sprecherin der bündnisgrünen Bundestagsfraktion erklärt: „Den EU-Vorgaben für energieeffiziente Gebäude wird dieser Entwurf bei weitem nicht gerecht.” Es sei dringend notwendig, den Klimaschutz im Gebäudesektor zu stärken. Doch von einem CO2-Faktor sei im Entwurf nichts zu sehen. Bei den Primärenergiefaktoren werde nicht die Chance genutzt, die Treibhausgasemissionen der Brennstoffe stärker zu gewichten. Text: Andreas Witt

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