Neue Vorgaben für den Netzanschluss von Kraftwerken

Ein Mitarbeiter des TÜV-Rheinland steht mit einem Messinstrument in einer PV-Freianlage.
Foto: TÜV Rheinland
In Folge der Energiewende ist das Netz statt mit wenigen großen Kraftwerken, die konstant Strom ins Netz liefern, nun mit vielen Kraftwerken verbunden. Das machte eine Änderung der Technischen Regel VDE-AR-N-4110 nötig, die den Netzanschluss von Kraftwerken regelt.

Am 27.4.2019 endet die Übergangsfrist für Betreiber von Kraftwerken. Ab jetzt müssen sie die neuen Technischen Regeln der VDE-AR-N-4110 einhalten. Diese Regeln setzen die Vorgaben um, die die EU mit ihrer Verordnung 2016/631 zur „Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger“ erlassen hat. Diese Verordnung soll die Vorgaben für den Netzanschluss von Kraftwerken europaweit harmonisieren, um einen klaren Rechtsrahmen für den Netzanschluss zu schaffen. Außerdem will die EU damit den unionsweiten Stromhandel erleichtern und die Systemsicherheit des Stromnetzes gewährleisten.

Ein der wesentlichen Neuerung der VDE-AR-N-4110 ist die Vorgabe, dass Kraftwerke Frequenzschwankungen aus dem Stromnetz von zwei Herz pro Sekunde ohne Netztrennung verkraften müssen. Bisher konnten die schweren Massen der konventionellen Kraftwerke Frequenzschwankungen ausgleichen. Die Umrichter der Stromerzeugung aus erneuerbare Energie können das nicht. Daher muss in Zukunft bei einem Ausfall von Kraftwerken mit größeren Frequenzänderungen gerechnet werden. Das müssen die anderen Kraftwerke aushalten, ohne vom Netz zu gehen. Denn sonst bestünde die Gefahr eines Black-Outs.

Die Vorgabe gilt laut Alf Assenkamp, Teamleiter für Netzanschluss beim TÜV Rheinland, nur für Kraftwerke, die neu errichtet werden. Für ältere Anlagen besteht Bestandschutz. Außerdem betrifft es nur Kraftwerke, die auf der Mittelspannungs- oder Hochspannungsebene einspeisen. Laut dem TÜV-Experten sind das in der Regel Kraftwerke mit mehr als 1 MW Leistung. Die kleine PV-Dachanlage ist also nicht betroffen. Für Synchrongeneratoren von BHKW, Wasserkraft aber auch Gas- und Kohlekraftwerken ist die Umstellung nicht trivial, wie Assenkamp sagt. Die Hersteller müssen ihre Software anpassen, damit die Regelung den Störfall besteht.

Den Nachweis, dass die Stromerzeugungsanlagen die VDE-AR-N-4110 einhalten, erfolgt über eine Herstellererklärung. „Alle Erzeugungseinheiten, die für das Mittel- oder Hochspannungsnetz zertifiziert werden sollen, benötigen diese Herstellererklärung“, sagt Assenkamp. Die Zertifizierung durch den TÜV Rheinland erfolgt dabei in zwei Stufen. Bei einer PV-Anlage prüft der TÜV zunächst, ob der Wechselrichter den Anschlussrichtlinien genügt. Im zweiten Schritt wird dann eine ganze PV-Anlage zertifiziert.

Eine weitere Änderung der VDE-AR-N-4110 betrifft Anlagen-Errichter von individuell ausgelegten Anlagen. Das sind zum Beispiel speziell geografisch ausgerichtete Wasserkraftwerke. Jede dieser Anlagen muss einzeln zertifiziert werden. „Für das Anlagenzertifikat im Einzelnachweisverfahren ist ein Monitoring verpflichtend“, berichtet Assenkamp. Über fünf Jahre müsse ein Störschreiber installiert werden, um eventuelle Störungen aufzuzeichnen. Bisher forderten einige Netzbetreiber bereits ein Monitoring. Mit der neuen VDE-AR-N-4110 ist nun ein einheitlicher, klar definierter Rechtsrahmen in Kraft getreten.

„Die Änderungen der Regelwerke stellen Hersteller und Betreiber vor große Herausforderungen“, sagt Assenkamp. Die Flut von zu bearbeitenden Dokumenten sowie die veränderten Bedingungen führe zu Unsicherheiten der Verantwortlichen. Der TÜV Rheinland unterstütze Hersteller und Betreiber mit Messungen, Berechnungen und Zertifizierungen für einen sicheren Netzanschluss.
29.4.2019 | Quelle: TÜV Rheinland – pre | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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