Überarbeitete Kommunalrichtlinie bietet mehr Fördermöglichkeiten

Montage + Foto: Guido Bröer
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“, kurz „Kommunalrichtlinie“, überarbeitet. Das nächste Antragsfenster öffnet am 1. Juli 2019.

Neu ist unter anderem, dass Kommunen aus Kohlerevieren künftig von um 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten profitieren. Zudem wird fortan die optimierte Erfassung von Deponiegasen bezuschusst, um den Klimaschutz in bestehenden Siedlungsabfalldeponien weiter voranzubringen.
Weitere Anpassungen der ab sofort gültigen Richtlinie betreffen beispielsweise Sammelplätze für Garten- und Grünabfälle, die künftig nicht mehr rund um die Uhr für Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein müssen. Stattdessen können Kommunen die Öffnungszeiten in Eigenregie festlegen. Zudem wurden bei verschiedenen investiven Förderschwerpunkten wie der Umrüstung der Außen- und Straßenbeleuchtung auf LED die Anforderungen an die zuwendungsfähigen Technologien präzisiert. Neu ist auch, dass Zuschüsse für kommunale Netzwerke künftig ganzjährig beantragt werden können.
Anträge für die Kommunalrichtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März entgegen. Fragen rund um die Kommunalrichtlinie beantwortet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des BMU unter 030 39001-170 sowie per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de.
Mit der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das BMU seit 2008 Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen. Bis Ende 2018 haben rund 14.400 Projekte in mehr als 3.450 Städten, Gemeinden und Landkreisen von der Förderung profitiert.

Informationen zur Kommunalrichtlinie finden Sie unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.
25.6.2019 | Quelle: Bundesumweltministerium | solarserver.de © EEM Energy & Environment Media GmbH

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