Photovoltaik im GEG – Bundesrat interveniert

EInfamilienhaus mit Solarstromanlage auf dem DachFoto: slavun / stock.adobe.com
Der Bundesrat hat am 20. Dezember in seiner Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine höhere Anrechnungsschwelle für Photovoltaik gefordert, wenn diese auf den Primärenergiebedarf eines Gebäudes angerechnet werden soll.

Demnach will der Bundesrat Photovoltaik im GEG erst für PV-Anlagen mit mindestens einer Leistung von 0,03 Kilowattpeak pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche anrechenbar machen. Der Entwurf der Bundesregierung nennt dafür im § 36 nur einen Schwellenwert von 0,02 kWp/m2.

Der Bundesrat begründet seinen Änderungsantrag mit den günstigen Kosten der Photovoltaik: „Bei 120 qm Gebäudenutzfläche würden so statt 2,4 nunmehr 3,6 Kilowatt Leistung installiert. Damit könnte dann der mittlere Jahresstrombedarf eines Haushalts im Gebäude von rund 3500 kWh gedeckt werden. Damit wird auch die finanzielle Attraktivität von treibhausgas-emissions-freien, strombasierten Heizungen gesteigert, da diese zumindest anteilig mit kostengünstigerem Eigensolarstrom betrieben werden können. Wegen des sinkenden Kostenanteils der Module an den Gesamtkosten sind substanzielle Mehrkosten im Vergleich zu den Gesamthauskosten nicht zu erwarten.“

Vorbehalt gegen Stromdirektheizung

Wenn Stromdirektheitzungen im Gebäude installiert sind, so will der Bundesrat die Anrechenbarkeit von eigenerzeugtem Regenerativstrom allerdings nur in Passivhäusern mit einem Jahresheizwärmebedarf von weniger als 15 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche zulassen oder wenn ein Stromspeicher installiert ist. Begründung: „Der Einsatz von Stromdirektheizungen ist ineffizient und führt gerade in Zeiten geringen Ertrags aus der Photovoltaikanlage zu einem zusätzlichen Strombedarf aus dem Netz.“

Hintergrund dieser Einwände der Länderkammer sind Pläne der Bundesregierung, dass künftig laut GEG auch Stromerzeugung in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zu einem Gebäude auf den Jahresprimärenergiebedarf anrechenbar sein soll. Dies betrifft insbesondere Photovoltaikanlagen. Voraussetzung ist laut Gesetzentwurf, „dass der von ihnen erzeugte Strom vorrangig in dem Gebäude unmittelbar nach Erzeugung oder nach vorübergehender Speicherung selbst genutzt und nur die überschüssige Strommenge in das öffentliche Netz eingespeist wird“. Aber das ist ohnehin heute bei fast allen auf den Eigenverbrauch ausgelegten Anlagen der Fall, so dass für die Anrechenbarkeit von Photovoltaik im GEG hier keine ernsthafte Hürde entsteht.

23.12.2019 | Solarthemen | solarserver.de
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