Finanzminister zwingt kleine Photovoltaik-Betreiber zu Gewerbesteuererklärung

Foto: Guido Bröer
Die Gewinne einer kleinen Photovoltaikanlage könnten künftig durch den Aufwand für den Steuerberater aufgezehrt werden.
Rund eine Million Betreiber von Solarstromanlagen sollen künftig gezwungen sein, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. So will es das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften”.

Das Gesetz ist Anfang dieses Jahres in Kraft getreten. Es enthält auch eine Änderung des Gewerbesteuergesetzes, die speziell die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen bis zu 10 Kilowatt Leistung betrifft. Ausgangspunkt ist auf den ersten Blick zwar eine Bürokratieentlastung: Ausschließliche Betreiber von kleinen Anlagen befreit die Gesetzesänderung von der Gewerbe­steuer. Doch der Gesetzesbegründung ist zu entnehmen, dass sie gerade deshalb künftig eine Gewerbesteuererklärung abzugeben haben.

Dies war bereits den Bundesländern als zu bürokratisch aufgestoßen und sie hatten über den Bundesrat um eine einfachere Regelung gebeten. Dazu sah und sieht sich das Bundesfinanzministerium aber nicht in der Lage. Es hatte in der Begründung zur künftigen Gewerbesteuererklärung für PV-Betreiber ausgeführt: „Hierin haben sie die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nachzuweisen. Praktisch soll dies unbürokratisch durch das Ankreuzen nur weniger Felder umgesetzt werden, sodass mit einem Zeitaufwand von 15 Minuten gerechnet wird.”

Wie Recherchen der Solarthemen zeigen, wird dieser Aufwand jedoch viel größer sein. So erklärte das Bundesfinanzministerium (BMF) auf Nachfrage, die Gewerbesteuerklärung sei künftig vom PV-Betreiber jedes Jahr abzugeben. Und sie sei jeweils auch durch eine Einnahmeüberschussrechnung zu ergänzen. Dabei beziehe sich der Zeitaufwand von 15 Minuten für den Photovoltaik-Betreiber auch nur auf die reine Erstellung der Gewerbesteuererklärung.

Von der Befreiung „betroffen“

Wie diese ausgestaltet wird, ist offenbar noch nicht klar. „Die konkrete praktische Handhabung der Überprüfung der Voraussetzungen der Gewerbesteuerbefreiung des § 3 Nr. 32 GewStG wird aktuell zwischen den obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern erörtert”, so Kristina Wogatzki, Pressesprecherin des BMF, gegenüber den Solarthemen: „Die Finanzverwaltung ist sich dabei bewusst, dass eine erhebliche Anzahl von Steuerpflichtigen von der Befreiung betroffen ist.”

Wie vom BMF ausgeführt, muss aber gerade wegen dieser Befreiung auch von kleinen Photovoltaik-Betreibern eine Gewerbesteuererklärung abgegeben werden – jedes Jahr. Dabei ist auch dem Ministerium klar, dass eventuelle Gewinne von kleinen PV-Anlagen immer unterhalb der Freibetragsgrenze für Gewerbesteuern liegen. Dennoch werden, wenn es bei dieser Regelung bleibt, annähernd eine Million PV-Anlagenbetreiber eine solche Erklärung künftig abgeben müssen. So sollen sie nachweisen, dass die Befreiung auf sie zutrifft. Viele der Betreiber haben allerdings mit einer Gewerbesteuerklärung noch nie etwas zu tun gehabt. Sie werden wohl auf Steuerberater zurückgreifen müssen, deren Honorar die Gewinne vieler Anlagen übersteigt.

Weniger Aufwand wird dieses Gesetz daher nur den Industrie- und Handelskammern bringen, weil die Betreiber der kleinen Anlagen aufgrund der Gewerbesteuerbefreiung nicht mehr – bislang beitragsbefreites – Zwangsmitglied in der IHK sein werden.

19.2.2020 | Autor: Andreas Witt, Solarthemen | solarserver.de
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