Bundesregierung plant Fristverlängerung für Photovoltaik-Solarparks

Zu sehen ist BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig, der die geplante Fristverlängerung für Photovoltaik-Solarparks begrüßt.Foto: BSW / Ronald Upmann
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Unsere Branche steht am Abgrund.“
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung des EEG vorgelegt. Damit will die Bundesregierung eine Fristverlängerung für Photovoltaik-Solarparks auf den Weg bringen. Die Aufhebung des 52-GW-Deckels ist aber wieder nicht geplant, auch wenn der BSW die Bundesregierung auffordert, in diesem Zusammenhang auch den Solardeckel zu beseitigen.

Am morgigen Mittwoch will das Bundeskabinett ein Gesetz zur Fristverlängerung für Photovoltaik-Solarparks beraten. Damit folgt die Bundesregierung den Empfehlungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW). Hintergrund für die Lockerung der Fristen sind absehbare Corona-bedingte Verzögerungen bei der Realisierung von Solarparks, etwa infolge von Personalengpässen im Handwerk und bei Bauämtern sowie bei Satzungsbeschlüssen von Bebauungsplänen. Der BSW fordert die Bundesregierung auf, in diesem Zusammenhang nun endlich auch den im Sommer erreichten Förderdeckel für neue Solarstromanlagen zu beseitigen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine Fristverlängerung für Photovoltaik-Solarparks um sechs Monate vor. Die Verlängerung gilt der Realisierungs- und Pönalenfristen für neue Solarparks, die in Photovoltaik-Auktionen vor dem 1. März 2020 Zuschläge erhalten haben. Der BSW begrüßt die Flexibilisierung der Fristen und appelliert in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung. Dazu erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig: „Dies hilft einigen Projektierern, die ihre Solarparks andernfalls unverschuldet nicht mehr rechtzeitig hätten ans Netz anschließen können oder zu Unrecht finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müssten. Die Bundesregierung ist gefordert, nun endlich auch den Solardeckel und die damit verbundene Galgenfrist für neue Solardächer aufzuheben.“

Sobald Deutschland eine installierte Solarleistung von 52 Gigawatt erreicht, dürfen neue Solarstromanlagen bis zu einer Spitzenleistung von 750 Kilowatt keine Förderung mehr erhalten. Nach einer Beschlussfassung des Bundeskabinetts aus dem Herbst letzten Jahres sollte der Solardeckel eigentlich längst beseitigt sein. Nach Einschätzungen von Energieexperten gefährdet der Solardeckel inzwischen akut den Erfolg der Energiewende und damit die Klimaziele. Ohne Förderung werden kaum noch Bürger neue Solardächer errichten, so ihre übereinstimmende Warnung.

Die Förderbeschränkung dürfte infolge starker Vorzieheffekte von Investoren bereits in diesem Sommer greifen. Die Geschäftserwartung in der Solarbranche war vor diesem Hintergrund zuletzt massiv eingebrochen. Dazu Körnig: „Unsere Branche steht am Abgrund. Zur Vermeidung eines klimapolitischen Super-GAU muss der Solardeckel noch im Mai gekippt werden.“

28.4.2020 | Quelle: BSW Solar | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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