Trend zu Photovoltaik mit Speicher in EEG-Innovationsausschreibung

In der ersten so genannten Innovationsausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) haben sich mit einer Ausnahme ausschließ­lich Photovoltaikanlagen und Kombinationen aus Solarpark mit Speicher durchgesetzt.

Nur einer der Zuschläge ging an eine Kombination von Windenergieanlage und Speicher des Projektierers Juwi. Insgesamt erteilte die BNetzA Zuschläge für 73 Gebote mit 677 Megawatt Gebotsmenge. In der dieser Innovationsausschreibung entfielen 394 Megawatt auf 28 Anlagenkombinationen, wovon 27 aus Kombinationen von Photovoltaik mit Speicher bestehen. 60 Bieter – überwiegend Anlagenkombinationen – gingen leer aus, 14 davon aufgrund von Formfehlern, wie die BNetz­A mitteilte

Mit dieser Innovationsausschreibung konnten erstmals auch Anlagenkombinationen an einer EEG-Ausschreibungen teilnehmen. Die im Januar 2020 erlassene Verordnung (InnoAusV) definiert diese Kombikraft­werke als Zusammenschluss mehrerer Erneuerbare-Energie-Anlagen oder von Speichern. Dabei muss nach §2 der InnoAusV „mindestens eine erneuerbare Energie Windenergie an Land oder solare Strahlungsenergie” sein. Alle Anlagen müssen über einen gemeinsamenen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen sein, was die Optionen standortbedingt deutlich einschränkt.
Erwartungsgemäß hatte, wie auch bereits in allen so genannten gemeinsamen Ausschreibungen von Wind und Solar, die Photovoltaik ihre Nase vorn. Das dürfte vor allem daran liegen, dass es zu wenige rechtssicher genehmigte WIndprojekte am Markt gibt, so dass diese in den chronisch unterzeichneten reinen Windausschreibungen gefahrlos auf den komfortablen Höchstwert von 6,2 Cent pro Kilowattstunde bieten können.

Fixe Marktprämie

Bei der Innovationsausschreibung war nun erstmals nicht auf eine gleitende, sondern eine fixe Marktprämie zu bieten. Das heißt, die Teilnehmer erhalten zusätzlich zum Marktwert ihres Stroms an der Börse einen festen Zuschuss, so wie dies im BHKW-Bereich schon seit Jahren der Fall ist. Für monovalente Anlagen war dieser auf maximal 3 Cent/kWh beschränkt, Anlagenkombinationen durften mit bis zu 7,5 Cent ins Rennen gehen. Dass diesen ungleichen Wettlauf zunächst reine Photovoltaik-Anlagen gewannen, lag in der Natur der Sache. Die Zuschlagswerte lagen für die Einzelanlagen bei fixen Marktprämien zwischen 0,96 und 3 Cent/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert in diesem Segment betrug 2,65 Cent/kWh. Bei den Anlagenkombinationen lagen die erfolgreichen Gebote zwischen 1,94 und 5,52 Cent/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert in diesem Segment war 4,50 Cent/kWh.

Hürden in der Ausschreibung

Wobei zu bedenken ist, dass der Zuschuss im Gegensatz zu den bisherigen EEG-Ausschreibungen in Zeiten negativer Strompreise vom ersten Moment an entfällt. Aufgrund des höheren Risikos war deshalb davon auszugehen, dass Photovoltaik- und Windenergieprojekte in dieser Art von Innovationsausschreibung tendenziell teurer sein müssen als im bislang normalen Geschäft. Die Verbände der erneuerbaren Energiewirtschaft begrüßten deshalb im Vorfeld die Möglichkeit von Anlagen­kombi­nationen. Die sonstigen Experimente, insbesondere die fixe Marktprämie lehnten sie allerdings als kostentreibend einhellig ab. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, betonte jetzt, dass sein Verband der fixen Marktprämie weiterhin sehr kritisch gegenüberstehe, auch wenn Photovoltaikprojektierer nun zahlreich an der neuartigen Ausschreibung erfolgreich teilgenommen hätten.
Ab 2021 können nur noch Anlagenkombinationen an den Innovationsausschreibungen teilnehmen. Nach dem Entwurf für das EEG 2021 sollen diese dann zweimal pro Jahr stattfinden. Das auszuschreibende Volumen soll Jahr für Jahr um 50 MW zunehmen.

16.10.2020 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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