NRW-Landesregierung will Solar-Parkplätze vorschreiben

Blick von oben auf Solar-Parkplätze, an die Fläche grenzt rechts Wald, im Hintergrund GebäudeFoto: WADII / stock. adobe. com
Die Regierung von NRW hat ihren neuen Entwurf zur Novelle der Landesbauordnung relativ kurzfristig um eine Vorschrift ergänzt. Ab 2022 sollen demnach alle neuen Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen mit einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage ausgestattet werden.

Die Landesregierung hat die Gesetzesvorlage mit der Pflicht für Solar-Parkplätze in dieser Woche in den Landtag eingebracht. Die Solar-Parkplätze sind Teil einer umfassenderen Reform der Landesbauordnung, die zum Beispiel auch Änderungen beim Dachausbau und der nachträglichen Dämmung bringen soll.

Relevant für Solarinstallationen sind dabei Regelungen zu den Abstandsflächen, die Gebäude zur Grundstücksgrenze einhalten sollen. Die sollen in der Regel frei bleiben. Es gibt aber Ausnahmen. Eine solche galt bislang schon für Solaranlagen bis zu einer Höhe von drei Metern, sofern sie gebäudeunabhängig sind. Diese Ausnahmeregel will die Landesregierung erweitern. Sie soll künftig auch für Solaranlagen an Gebäuden gelten. Dies würde es einigen Bauherren erleichtern, Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen an Fassaden anzubringen.

Schon seit einigen Monaten bereitet die Landesregierung die Novelle der Landesbauordnung vor, deren letzte Änderung am 1. Januar 2019 in Kraft getreten war. Die Idee der Pflicht für Solar-Parkplätze ist recht frisch. In einem Entwurf für die Verordnung im September dieses Jahres waren sie noch nicht enthalten.

Der Verordnungstext zu Solar-Parkplätzen

Jetzt sieht der Entwurf eine solche Verpflichtung vor. In Paragraf 8 will die Regierung folgenden neuen Absatz 2 einfügen. „Beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 25 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ist über der für eine Solarnutzung geeigneten Stellplatzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2022 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eingeht. Die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung steht der Erfüllung nach Satz 1 gleich. Satz 1 und 2 gelten nicht für Parkplätze, die 1. unmittelbar entlang der Fahrbahnen öffentlicher Straßen angeordnet sind, oder 2. sofern die Erfüllung sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht. Die untere Bauaufsichtsbehörde kann insbesondere aus städtebaulichen Gründen Ausnahmen oder auf Antrag eine Befreiung nach Satz 1 und 2 erteilen, wenn die Erfüllung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.“

Wie die Landesregierung in der Begründung zum Gesetzentwurf erklärt, soll das Bauministerium ermächtigt werden, „die näheren Regelungen (beispielsweise über Mindestanforderungen an die Beschaffenheit einer geeigneten offenen Parkplatzfläche, Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit) über eine Rechtsverordnung zu treffen“. 

Mit einem Solar-Parkplatz gegen den Klimawandel

Wie NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch laut dpa erklärte, wolle sie die durch Parkplätze versiegelten riesigen Flächen mit einem Nutzen für die Gesellschaft verbinden. Photovoltaik-Anlagen sieht sie als Option gegen sommerliche „Hitze-Inseln“. Sie spendeten Schatten, nähmen Hitze auf und könnten zudem noch Energie erzeugen. Wie aus einem Schreiben von Scharrenbach an die Staatskanzlei hervorgeht, will sie mit den Solar-Parkplätzen aber auch den Photovoltaik-Ausbau in Nordrhein-Westfalen stärken.

Mit der neuen Verordnung ist nicht verbunden, dass künftig auf allen neuen größeren Parkplätzen Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen entstehen. Die Bauaufsichtsbehörden und auch die Stadtplaner in den Kommunen können sich dagegen entscheiden. Wenn sie einen Parkplatz zum Beispiel in größerem Umfang mit Bäumen begrünen möchten, so stünde dies einer Solarnutzung im Wege.

Erleichterung für Solarinstallationen

Die neue Pflicht schafft allerdings allen denjenigen eine Erleichterung, die Solar-Parkplätze errichten wollen. Bauaufsichtsbehörden wird es künftig schwerfallen, Solaranlagen auf Parkplätzen nicht zuzulassen. Sie müssten dann sehr gute Gründe anführen, die dagegen sprächen.

Verbunden ist die neue Verordnung mit einer Selbstverpflichtung des Landes. Der neue Absatz über Solar-Parkplätze gilt ausdrücklich für offene Parkplätze im Eigentum des Landes. Und kommunalen Gebietskörperschaften will die Landesregierung über die Verordnung empfehlen, auch ihre Parkplätze mit Solaranlagen auszustatten.

Noch ist der Entwurf für die neue Landesbauordnung nicht beschlossen. Die Regierung hat ihn in den Landtag eingebracht. Er wird ihn in den kommenden Monaten beraten. Möglichst zum 1. Juli 2021 soll das neue Recht in Kraft treten.

Auch in Baden-Württemberg gibt es den Plan für verpflichtende Solar-Parkplätze. Franz Untersteller, der Umweltminister von Baden-Württemberg will dies über das Klimaschutzgesetz vorschreiben.

4.12.2020 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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