BEE: Ausschreibungsdesign kontraproduktiv für EE-Ausbau

Dunkle Wolken über StromtrassenFoto: stock.adobe.com / Chalabala
Im neuen EEG lauern Bedrohungen für den sauberen Strom.
Das Ausschreibungsdesign im neuen EEG 2021 verhindert das Erreichen der Ausbauziele für erneuerbare Energien. So wird künftig neben Nachteilen für PV-Gewerbedächer und Bioenergie bei Unterdeckung der Ausschreibungen das Volumen der Windenergie neuer Projekte gekürzt, kritisiert der Bundesverband Erneuerbare Energie.

Das Ausschreibungsdesign im neuen EEG ist kontraproduktiv für die Erreichung der Ausbauziele. Das erklärt der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Das im Dezember beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfuhr kurzfristig weitreichende Änderungen des Ausschreibungsdesigns, so der BEE. Das sei zum Nachteil einzelner Erneuerbarer-Energien-Technologien. Denn das gefährde die Zielerreichung des notwendigen Ausbaus der Erneuerbaren Energien entscheidend.

Die Stiftung Umwelt Energierecht wies jüngst darauf hin, wie stark das EU-Beihilferecht das EEG 2021 geprägt hat. „Offensichtlich soll unter Verweis auf EU-Wettbewerbsvorgaben nachgelagert in die Ausgestaltung der Ausschreibungen eingegriffen werden“. Das sagte BEE-Präsidentin Simone Peter. Vor allem die Windenergie ist davon betroffen. So gebe es außer dem gegenüber EEG 2017 abgesenkten Ausbaupfad auch noch eine neue Regelung. Diese sorge bei drohender Unterdeckung der Ausschreibung mit einer Kürzung des künftigen Volumens. Das führe den Wettbewerb ins Absurde geführt und verunsichere die Branche. „Die leichtfertig aufs Spiel gesetzte Beihilfefreiheit des EEG rächt sich nun“, so Peter.

Es sei auch zukünftig eine beschnitte Gestaltungsfreiheit zu befürchten, die dazu führe, dass der Gesetzgeber die Ausbaupfade nicht mehr selber festlegen könne. Zudem sei es völlig unverständlich, warum bis heute im bestehenden Ausschreibungsdesign nicht durch mehr Angebote ausreichender Wettbewerb hergestellt wurde. „Wettbewerb setzt ein breites und starkes Angebot voraus. Die gesetzlich verordnete Verknappung suggeriert dagegen kurzfristig Wettbewerb, erreicht aber schon mittelfristig das Gegenteil. Die Festlegungen zum Ausbaupfad und zu den Strommengen verkommen damit zur Symbolik. So zerschlägt man den Markt, statt ihn anzureizen“, so Peter. Das gefährde gleichzeitig die Ziele von Energiewende und Klimaschutz. Solange es im Windenergiebereich weiterhin Genehmigungshindernisse und zu wenig Flächen gebe, sei auch dadurch ein fairer Wettbewerb behindert. „Die Bundesregierung hat ihre Aufgabenliste „Windenergie an Land“ immer noch nicht vollständig abgearbeitet. Insgesamt ergibt dies ein ernüchterndes Bild für den Leistungsträger Windenergie,“ so Peter. 

Unsicherheit für Bioenergie

Auch für die Bioenergie gibt es eine Neuregelung, bei der bei einer Unterzeichnung der ausgeschriebenen Menge pauschal nur 80 Prozent der Neuanlagen und 80 Prozent der Bestandsanlagen einen Zuschlag erhalten. „Obwohl die in der Vergangenheit zu niedrigen Gebotshöchstwerte, welche zur Unterdeckung der Ausschreibungen geführt hatten, in der EEG-Novelle angehoben wurden, bestehen auch hier große Risiken. Denn durch die neue Regelung wird die Unsicherheit bei den Bietern vorerst steigen. Mit dem Wegfall der Ausschreibungsvolumina, die erst 3 bis 4 Jahre später wieder ausgeschrieben werden dürfen, verfallen die dringend benötigen Mengen faktisch“, so Peter weiter.

Bremse für PV-Gewerbedächer

Weiterhin sei im PV-Bereich die Wahlmöglichkeit, ab 300KW an der Ausschreibung teilzunehmen oder alternativ eine Vergütung für nur 50 Prozent des Stroms zu erhalten, eine künstliche Marktbremse. „Wenn die Projektierer in Zukunft an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen müssen, um für mehr als 50 Prozent der erzeugten Strommenge eine Marktprämie zu erhalten, wird ein Großteil der ungenutzten Gewerbedächer weiterhin nicht erschlossen werden. Auch das ist für die Energiewende fatal, denn wir brauchen endlich eine Entfesselung der Photovoltaik“, so Peter.

„Insgesamt wurde das EEG 2021 in den letzten Zügen noch weiter verschlimmbessert. Mit dem verabschiedeten Gesetzestext kommt damit erneut der Regierungsunwille zum Ausdruck, die Erneuerbaren Energien als zentrale Säule des Klimaschutzes und Voraussetzung für einen zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort anzuerkennen. Es läuft also auf eine weitere Novelle nach einem Regierungswechsel Ende des Jahres hinaus“, so Peter abschließend.

11.1.2021 | Quelle: BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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