MaStR: Widerstand der unappetitlichen Art

Balkonsolarmodul mit gelben BlumenFoto: Jan Stasik
Dass auch kleinste PV-Anlagen im Marktstammdatenregister gemeldet werden müssen, verleitet manchen Betreiber zu passivem Widerstand.
Im Marktstammdatenregister (MaStR) können Anlagenbezeichnungen frei gewählt werden. Dies führt zu unschönen Auswüchsen.

Bei manchen Freunden der Solarenergie ist das vor gut zwei Jahr gestartete Marktstammdatenregister (MaStR) nie richtig beliebt gewesen – vorsichtig ausgedrückt. Dass selbst kleinere und Kleinstmodule in die von der Bundesnetzagentur betreute Datenbank eingetragen werden müssen, da ansonsten der Vergütungsanspruch ausgesetzt wird, hat bei manchem Betreiber wiederholt für Unmut und Frust gesorgt. Viel zu aufwändig und nutzlos sei diese Datenerfassung, so ihre Argumentation. Dies könnte einer der Gründe sein, warum selbst zwei Wochen vor Ablauf der Anmeldefrist für Altanlagen Ende Januar nach mehr als zweijährigem Vorlauf rund 130.000 vorhandene Solarkraftwerke nach wie vor nicht registriert gewesen sind. Das zumindest schätzte die Bonner Behörde.

Einigen Solaraktivisten sind aber angesichts der „Zwangsmeldung“ ins MaStR die Gäule durchgegangen. Bei der obligatorischen Namensbenennung wählten sie unflätige Bezeichnungen aus der untersten Schublade. Wer beispielsweise Anlagenbezeichnungen sucht, die „mit „Sch…“ beginnen, kommt schnell auf annähernd 100 Treffer. Von „Scheißdach“, „MarktstammregisteristüberflüssigeScheisse“, „ScheissPapierkrieg“ oder „ObenaufdemScheisshaus“ sind eine Reihe von Wortschöpfungen mit Fäkalbezug zu finden – eine höchst unappetitliche Form des Widerstands.

Bundesnetzagentur: Eingriff selten

Bei der Bundesnetzagentur sind die Verantwortlichen froh, dass solche sprachlichen Ausfälle angesichts von rund zwei Millionen Registrierungen in der Kraftwerksdatenbank „sehr gering“ sind. „Problematische Namen im Marktstammdatenregister sind durch die Bundesnetzagentur in aller Regel hinzunehmen“, heißt es auf Solarthemen-Anfrage, „in einem einzigen Fall hat die Bundesnetzagentur eingegriffen, weil ein Name die Grenze strafrechtlich relevanter Äußerungen überschritt.

Mit ihrem Protest unter der (sprachlichen) Gürtellinie werden es die „Wut-Solaranlagenbetreiber“ nicht schaffen, das Marktstammdatenregister abzuschaffen. Darauf setzt auch die Bundesnetzagentur: „Wir weisen die betroffenen Anlagenbetreiber darauf hin, dass sie damit rechnen müssen, dass der vergebene Name zukünftig im Zusammenhang mit ihrer Anlage genutzt wird.“ Deshalb so die Behörde, die ihren Sitz im Bonner Tulpenfeld hat, „rechnen wir damit, dass eine Reihe der betroffenen Anlagenbetreiber ihre Namenswahl überdenken und den Namen anpassen werden“. Das ist locker mit wenigen Mausklicks möglich.

Aktuell macht die Startseite des Marktstammdatenregisters www.marktstammdatenregister.de mit dem Hinweis auf, dass die Server aufgrund der Deadline am 31. Januar oft überlastet sind. Verspätete Anmeldungen sollten die Netzbetreibern zwar mit einem vorübergehenden Vergütungsstopp beantworten. Das Geld werde aber nach erfolgreicher Anmeldung nachgezahlt. Die Meldepflicht gilt nach Rechtsauffassung der BNetzAübrigens auch für solche netzgekoppelten Kleinanlagen, für die der Betreiber gar keine Vergütung erwartet. Beispielsweise typische Balkon- oder Steckersolaranlagen.

28.1.2021 | Autor: Ralf Koepke / gb
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