Senat beschließt solare Baupflicht für Berlin

Flachdach mit Photovoltaik. Im Hintergrund Berliner Fernsehturm.Foto: Berliner Stadtwerke
In Berlin - im Bild Pankow - erhalten künftig alle Neubauten und Dachsanierungen Solaranlagen.
Der Berliner Senat hat eine solare Baupflicht für Neubauten und Sanierungen beschlossen. Sie soll ab 2023 gelten. Der Beschluss bedarf noch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.

Der Senat von Berlin hat mit einem Solargesetz eine solare Baupflicht für Berlin beschlossen. Das teilte die Senatskanzlei mit. Bereits am 18. Februar 2021 hatte der Rat der Bürgermeister zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun zur Beratung und Beschlussfassung dem Abgeordnetenhaus vorgelegt. Die Pflicht für Photovoltaik oder Solarthermie soll ab 2023 kommen. Hamburg hat bisher als erste Stadt in Deutschland eine umfassende Solarpflicht beschlossen.

Das große Solarpotenzial will Berlin besser nutzen, um das Ziel, 25 Prozent des Berliner Strombedarfs bis spätestens 2050 aus Solarenergie zu decken, zu erreichen. Die CO2-Einsparung innerhalb von fünf Jahren wird somit rund 37.000 Tonnen ausmachen.

Senatorin Ramona Pop: „Mit unserem Solargesetz kommt die Solarpflicht für alle Neubauten und für Bestand bei grundlegender Dachsanierung ab 2023. Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie. Das wollen wir nutzen, denn Berlin braucht mehr Photovoltaikanlagen, um klimaneutral zu werden.“

Bei Umbau von 50 qm verpflichtend

Die Solarpflicht soll ab dem 1. Januar 2023 gelten. Die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen sind dann für Neubauten und Bestandsgebäude, bei denen das Dach wesentlich umgebaut wird, mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmeter verpflichtend. Neubauten müssen zudem mindestens 30 Prozent ihrer Bruttodachfläche, Bestandsbauten mindestens 30 Prozent ihrer Nettodachfläche mit Photovoltaikanlagen bedecken. Für den Bestand muss die installierte Leistung jedoch bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohnungen drei Kilowatt und bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohnungen und Nichtwohngebäuden sechs Kilowatt nicht übersteigen. So bleiben auch andere Dachnutzungen möglich. Eine weitere Option ist extensive Gründächer mit Photovoltaikanlagen zu kombinieren.

Auch solarthermische Anlage möglich

Zudem sieht das Solargesetz Ausnahmen vor, zum Beispiel wenn das Dach nach Norden ausgerichtet oder wenn die Errichtung einer Anlage im Einzelfall technisch unmöglich ist. Anstelle von Photovoltaikanlagen auf dem Dach können auch solarthermische Anlagen oder Fassaden-PV-Anlagen gebaut werden. Würde die Pflicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen, ist eine Befreiung möglich.

Das Gesetzesvorhaben geht ferner mit der Umsetzung des Masterplans Solarcity – einem vielfältigen Maßnahmenbündel zur Beschleunigung des Solarausbaus – einher. Dazu wurden neun Handlungsfelder mit insgesamt 27 Maßnahmen definiert. Die Handlungsfelder erstrecken sich über die Verbesserung von Rahmenbedingungen für Solarenergie, die Bereitstellung von kostenfreier Information und Beratung, die Unterstützung durch Förderprogramme und Anreize sowie die Stärkung von Marktakteuren wie Handwerk und Architektur bis hin zu der Schaffung von Bildungsangeboten im Bereich der Solarenergie. Informationen sind auf der Webseite zur Solarwende Berlin zu finden.

3.3.2021 | Quelle: Senatskanzlei Berlin | Solarserver
© Solarthemen Media GmbH

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