BVES: Bundesregierung verstößt mit EnWG-Entwurf gegen eigenes Klimaschutzprogramm

Zu sehen ist ein Quartiersspeicher. Speicher sind im EnWG-Entwurf nicht wie erhofft von der Doppelbelastung von Steuern und Abgaben befreit worden.Foto: Entega
Regulatorischen Hemmnisse verhindern, dass Speicher für Systemdienstleistungen genutzt werden können und so ihre Fähigkeiten umfänglich in das Energiesystem einbringen können.
Die Speicherbranche kritisiert, dass im Entwurf des Energiewirtschaftsgesetzes die Doppelbelastung von Stromspeichern bei Steuern und Abgaben nicht abgeschafft werden soll. Dabei sehen sowohl das Klimaschutzprogramm als auch EU-Vorgaben dieses vor.

„Versprochen, doch leider gebrochen!“, resümiert Urban Windelen, BVES-Bundesgeschäftsführer, die Regelungen zu Energiespeichern im heute mit der ersten Lesung in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf zum Energiewirtschaftsgesetz (EnWG-Entwurf). „Die Bundesregierung verstößt mit diesem Gesetzesentwurf nicht nur gegen das eigene Klimaschutzprogramm, sondern auch gegen verpflichtende Vorgaben aus EU-Richtlinien, die aktuell in deutsches Recht zu überführen sind“, so Windelen weiter. „Die Energiespeicherbranche, doch auch die Betreiber der vielen Speicher in den Haushalten, warten ungeduldig auf die versprochene Beseitigung der regulatorischen Hemmnisse. Ohne Speicher und ohne den effizienten Multi-Use-Einsatz von Speichern fehlt der Energiewende weiterhin ein entscheidender Baustein.“

Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung legt unmissverständlich fest, dass Energiespeicher von bestehenden Doppelbelastungen zu befreien sind, um den notwendigerweise wachsenden Einsatz von Energiespeichern für die Energiewende und den Klimaschutz nicht weiter zu behindern.

Eigenständige Aufgabe von Energiespeichern im Energiesystem

Auch die EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie sowie die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie geben vor, dass man Energiespeicher nicht länger mit doppelten Steuern und Abgaben belegen soll. Zudem legen bestehende EU-Richtlinien eine Definition für die Energiespeicherung fest, mit der sie die eigenständige Aufgabe von Energiespeichern im Energiesystem festschreiben. Gleichzeitig räumen sie Energiespeichern ein „Recht auf Multi-Use“ ein, damit man diese gleichzeitig für verschiedene Systemdienstleistungen nutzen kann und so ihre Fähigkeiten umfänglich in das Energiesystem einbringen kann.

Urban Windelen: „Diese Vorgaben hat das Bundeswirtschaftsministerium schlicht nicht aufgenommen, trotz eindeutiger Beschlusslage der gesamten Bundesregierung. Die Rechte der Bürger sowie Betreiber von Speichern werden teils so offensichtlich vernachlässigt oder kurzerhand umformuliert, dass der Verstoß gegen Wort und Wille der europarechtlichen Regelungen evident ist. Es ist völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium hier einerseits eine wachsende Industrie mit hoher Wertschöpfung in und für Deutschland sowie andererseits die bedeutende Rolle von Speichern für unser Energiesystem, die Energiewende und den Klimaschutz weiter blockiert.“

Der BVES setzt jetzt auf den Bundestag, um dort noch konstruktive Änderungen am EnWG-Entwurf zu erreichen.

25.3.2021 | Quelle: BVES | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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