Ausschreibung für Offshore-Windenergie: Null Cent auf allen Flächen

Großer Offshore-Windpark vor Sonnenuntergang, Offshore-WindenergieFoto: Cinematographer / stock.adobe.com
Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge in der ersten Ausschreibung für Offshore-Windenergie im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2021. Auf allen drei Flächen lag der Zuschlagswert bei 0 Cent/kWh.

Gegenstand der Ausschreibung waren drei für die Offshore-Windenergie voruntersuchte Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 958 MW. Zwei Flächen mit der Bezeichnung N-3.7 und N-3.8 liegen in der Nordsee. Die Fläche mit der Bezeichnung O-1.3 liegt in der Ostsee.

Den Zuschlag für die Fläche N-3.7 mit einer Leistung von 225 MW hat die Bieterin RWE Renewables Offshore Development Two GmbH erhalten. Die Bieterin EDF Offshore Nordsee 3.8 GmbH bekam den Zuschlag für die Fläche N-3.8 mit einer Leistung von 433 MW. Für die Fläche O-1.3 mit einer Leistung von 300 MW ging der Zuschlag an die Bieterin RWE Renewables Offshore Development One GmbH.

„Die Ausschreibungsergebnisse auf allen drei Flächen in Nord- und Ostsee setzen die Entwicklung zu förderfreien Offshore-Windparks eindrucksvoll fort. Die Null-Cent-Gebote zeigen das hohe Interesse der Bieter, trotz der vergleichsweise moderaten Größe der Flächen sowie bestehender Eintrittsrechte der ehemaligen Projektentwickler“, bilanziert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der offizielle Höchstwert der Gebote war zum Start der Ausschreibungsrunde im Februar mit 7,3 Cent/kWh angesetzt worden. Die Windparks müssen bis 2026 fertiggestellt werden.

Die Null-Cent-Gebote sind für Offshore-Windparks nicht neu. Das erste Projekt, das ohne Zuschüsse auskam, ging im Juli in den Bau und soll 2023 fertig werden. Mit dem neuen „Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See“ (WindSeeG) gibt es für Null-Cent-Gebote allerdings einige Besonderheiten.

Bisherige Projektentwickler dürfen in Zuschläge eintreten

So ist zum Beispiel noch nicht klar, ob die Flächen wirklich bei den Auktionsgewinnern bleiben. Auf den Flächen N-3.8 und Fläche O-1.3 waren vor Umstellung auf die zentrale Ausschreibung bereits Offshore-Windparks geplant. Die einstigen Projektentwickler haben laut WindSeeG bei Null-Cent-Geboten einen Anspruch darauf, in den Zuschlag einzutreten (Eintrittsrecht).

Für die Fläche N-3.8 ist die Firma Nordsee Two GmbH Inhaberin des Eintrittsrechts. In den Zuschlag für die Fläche O-1.3 darf das die Windanker GmbH eintreten. Das Eintrittsrecht gilt jeweils bis zum 2 November 2021. Sofern die einstigen Entwickler davon Gebrauch machen, geht der Zuschlag vollständig auf sie über.

Zwei von drei Entscheidungen fielen per Los

Für den Fall, dass es mehrere Null-Cent-Gebote gibt, waren zunächst verschiedene Verfahren im Gespräch, wie zum Beispiel eine zweite Gebotsrunde. Das WindSeeG legte schließlich fest: Das Los entscheidet. So kam es dann auch bei den Flächen N-3.8 und O-1.3.

Ausschreibungen im zentralen Modell: Gebot auf eine Fläche

Im zentralen Modell für die Ausschreibung von Offshore-Windenergie bieten die Interessenten auf konkrete Flächen, die das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zuvor im Auftrag der Bundesnetzagentur auf ihre Eignung untersucht hat. Aus dieser Eignungsprüfung geht auch die ausgeschriebene Leistung hervor. Das BSH untersuchte dabei u.a. die Meeresumwelt, den Baugrund und die wind- und ozeanographischen Verhältnisse. Die Kosten der Voruntersuchungen legt das Amt im Nachhinein flächenscharf auf die bezuschlagten Bieter um.

Die Gewinner der Ausschreibung dürfen beim BSH die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Ist der Offshore-Windpark einmal errichtet, dürfen sie für 25 Jahre betreiben.

Mit dem Zuschlag erhalten die Gewinner auch den Anspruch auf einen Netzanschluss. Diesen finanzieren die Stromverbraucher über die Netzentgelte.

9.9.2021 | Quelle: BNetzA | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen