Bayern setzt PV-Speicher-Förderung 2022 fort

Haus in Bayern mit Photovoltaikanlage und PV-SpeicherFoto: Martin Debus, stock.adobe.com
Die Förderung für PV-Speicher hat in Bayern für 2022 neue Regeln bekommen.
Die Förderung für Photovoltaik und Speicherlösungen geht in Bayern in die nächste Runde. Die Mindestspeicherkapazität steigt von drei auf fünf kWh.

Der Freistaat Bayern verlängert das Förderung für PV-Speicher. Wie das Münchener Energieministerium mitteilte, wird die Förderung für Solarspeicher 2022 fortgesetzt. „Rund 73.000 Anträge gingen bis heute elektronisch ein“, sagt Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger. „Dies beweist eindrucksvoll, dass die Bürgerinnen und Bürger die Energiewende mitgestalten wollen. Unser Programm hat Vorbildcharakter für ganz Deutschland.“ Die elektronische Antragsplattform wird Anfang Februar wieder für neue Förderanträge freigeschaltet und von Monatskontingenten auf ein Jahreskontingent umgestellt.

Neues Merkblatt für PV-Speicher-Förderung im 10.000-Häuser-Programm

„Wir wollen weiterhin möglichst alle Anträge bewilligen“, erklärte der Staatsminister. Daher passe Bayern die Bedingungen der PV-Speicher-Förderung der großen Nachfrage an. Ab Februar 2022 beträgt die vorgegebene Mindestkapazität für den Batteriespeicher 5 kWh (bzw. 5 kWp Mindestleistung für die zugehörige Photovoltaik-Anlage). Für entsprechende Stromspeicher können Antragstellende dann einen Förderbetrag von 500 Euro erhalten. Für jede zusätzliche Kilowattstunde an Kapazität erhöht sich der Förderbetrag um 75 Euro. Zu den neuen Regeln für die Speicher-Förderung im sogenannten 10.000-Häuser-Programm hat das Ministerium ein Merkblatt veröffentlicht.

„Da die Anschaffungskosten für Batteriespeicher gesunken, aber die Strompreise gestiegen sind, wird sich Eigenverbrauch von PV-Strom mit Hilfe eines geförderten Batteriespeichers weiterhin lohnen“, erwartet Aiwanger. Er wünscht sich zudem, dass die Bundesregierung eine vergleichbare Förderung für Photovoltaik-Batteriespeicher bundesweit aufgelege. Er werde hierzu auf den neuen Bundeswirtschaftsminister Habeck zugehen, so Aiwanger. Dadurch ließe sich auch das bayerische Programm auf das Bundesprogramm umstellen.

Die formale Anpassung der Förderrichtlinien in dem auch unter Energiebonus Bayern bekannten Förderprogramm kann erst im Nachhinein erfolgen. Maßgeblich für alle Anträge ab dem 1. Februar 2022 sind daher die auf der  Antragsplattform und im aktualisierten Merkblatt S ab dem 1.02.2022 genannten Förderkonditionen.

18.1.2022 | Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie | Solarserver
© Solarthemen Media GmbH

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