Höhere Förderung für Photovoltaik – Habecks EEG-Osterpaket

Foto: Guido Bröer
Photovoltaik-Anlagen sollen teils eine höhere Förderung bekommen
Aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist heute ein erster interner Gesetzentwurf für das von Robert Habeck angekündigte Osterpaket bekannt geworden. Neben der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will das BMWK weitere Gesetze ändern. Der Referentenentwurf geht nun in die Abstimmung mit den anderen Ressorts. Habeck will die Ziele für den EE-Ausbau deutlich erhöhen. Vor allem die Photovoltaik will er entbürokratisieren und bestimmte Teile der Photovoltaik-Förderung anheben. Das Ministeriums-Papier liegt den Solarthemen vor:

Der noch interne, der Solarthemen-Redaktion vorliegende Entwurf zur Novelle des EEG zeigt: Das BMWK will das Gesetz auf einen deutlich steigenden Ausbau der erneuerbaren Energien auslegen. In diesem Zusammenhang kann die Förderung für Photovoltaik-Anlagen teilweise steigen. Als Termin für die abschließende Beratung im Bundeskabinett ist bislang der 6. April vorgesehen. Die Novelle könnte der Bundestag dann noch vor der Sommerpause abschließen. Allerdings sind Gesetzesänderungen damit noch nicht direkt wirksam. Denn das EEG unterliegt künftig – wegen der Finanzierung per Bundeshaushalt – komplett dem Beihilferecht der Europäischen Union. Die EU-Kommission muss es erst genehmigen. Und damit ist offenbar nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen.

Für manches kriselnde Unternehmen kann die Einstufung der EEG-Förderung als Beihilfe deshalb eventuell einen negativen Effekt haben. Das beihilferechtliche Verbot der Gewährung von Beihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten und die sogenannte Deggendorf-Rechtsprechung will das BMWK sowohl auf der Förderseite des EEG als auch in der Besonderen Ausgleichsregelung umsetzen. Dies sei eine Vorgabe der Europäischen Kommission.

EEG-Umlage per Gesetz abschaffen

Zusammen mit der EEG-Novelle will das BMWK im angekündigten Osterpaket zwei weitere Gesetzentwürfe vorgelegen. Das ist zum einen die Novelle das Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG), zum anderen das neue EEG-Entlastungsgesetz, mit dem die Regierung die EEG-Umlage abschaffen und die EEG-Kosten auf auf den Bundeshaushalt übertragen möchte. Zum Entlastungsgesetz soll das Kabinett möglichst schon am 9. März eine sogenannte Formulierungshilfe beschließen. Die Koalitionsparteien sollen diese anschließend nutzen, um selbst das Gesetz rechtzeitig in den Bundestag einbringen zu können. Es soll dann zum 1. Juli in Kraft treten.

Neues Ziel für das EEG und mehr Förderung

Das BMWK formuliert ein neues Ziel für das EEG. Deutschland soll sich bis 2035 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien versorgen. Bislang hat sich die Ampelkoalition lediglich auf ein Ausbauziel bis 2030 im Koalitionsvertrag verständigt. Das liegt bei einem 80-prozentigen Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor. Um dies tatsächlich zu erreichen will das Ministerium die Ausbaupfade, Strommengen-Pfade und Ausschreibungsmengen für die Windenergie an Land und die Solarenergie anheben. „Die Ausbauraten werden auf ein Niveau von 10 GW pro Jahr bei Windenergie an Land und 20 GW pro Jahr bei Solarenergie gesteigert“, so das BMWK in seinem Entwurf. Zunächst sollen sich die Ausbaumengen kontinuierlich steigern. So sieht der Ausbaupfad für die Photovoltaik in diesem Jahr eine Leistung von 7 Gigawatt und im nächsten von 9 Gigawatt vor. Dabei solle sich der Ausbau weiterhin hälftig auf Dach- und Freiflächen verteilen.

Förderung für Photovoltaik: Verschiedene Tarife für Volleinspeiser und Eigenverbraucher

Bei Dachanlagen außerhalb der Ausschreibungen will das BMWK insbesondere die Vergütung für Anlagen differenzieren. „Neue Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, erhalten künftig eine höhere Förderung als Anlagen, deren Betreiber den Strom auch teilweise selbst verbrauchen“, so das BMWK. Dies entspreche den unterschiedlichen Erfordernissen für einen wirtschaftlichen Betrieb. Diese neuen Vergütungssätze sollen vorbehaltlich ihrer beihilferechtlichen Genehmigung bereits vorgezogen und im Laufe des Jahres 2022 anwendbar sein. Damit will das Ministerium zwischenzeitlichen Attentismus vermeiden. Darüber hinaus will das Ministerium die Degression der gesetzlich festgelegten Vergütungssätze in diesem Jahr aussetzen. Ab 2023 plant es die Umstellung auf eine halbjährliche Degression. Dabei soll die kleinteilige Steuerung über den sogenannten „atmenden Deckel“ künftig entfallen.

Bei Solar-Freiflächenanlagen will die Wirtschaftsminister Robert Habeck die Flächenkulisse „maßvoll“ erweitern. So sollen insbesondere zusätzliche Flächen der neu ausgewiesenen benachteiligen Gebiete und landwirtschaftlich genutzte Moorböden hinzukommen. Dazu haben das BMWK, das Bundesumwelt- und das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt. Das wollen sie nun mit der Novelle umsetzen.

Außerdem will das BMWK für die besonderen Solaranlagen, also die „Agri-PV“, schwimmende Photovoltaik und Parkplatz-PV, die Förderung von Innovationsausschreibungen in das normale EEG überführen. Diese Marktsegmente sollen so eine dauerhafte Perspektive erhalten.

EEG entbürokratisieren: keine Umlagen auf Eigenverbrauch

Demnach können die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen Verbindung mit einem neuen Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG) im EEG auf deutliche Vereinfachung hoffen. Für die Photovoltaik steht mit dem Gesetzentwurf auch eine verbesserte Förderung in Aussicht.

Mit dem EnUG will das BMWK die Wälzung der verbleibenden Umlagen im Stromsektor neben der EEG-Umlage vereinheitlichen. „Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage werden nur für die Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz erhoben“, so das Ministerium. „Infolge dessen fallen künftig keine Umlagen mehr auf Eigenverbräuche und Direktbelieferungen hinter dem Netzverknüpfungspunkt an. Hierdurch wird Bürokratie abgebaut und zugleich die Eigenversorgung deutlich attraktiver.“ Außerdem will das Ministerium im Interesse der Sektorenkopplung Wärmepumpen von den Umlagen ausnehmen.

Grundsätzlich will das BMWK die Förderung von erneuerbaren Energien wie bisher auf Basis von Marktprämien fortführen. Parallel will es zudem Alternativen für eine Weiterentwicklung prüfen, wie z.B. die Einführung von Differenzverträgen (sogenannten „Contracts for Difference“ – CfDs). Hierzu soll der EEG-Gesetzentwurf eine Verordnungsermächtigung enthalten. Im Bereich Offshore-Wind werden CfDs für einen Teil der Ausschreibungen eingeführt, nämlich für die bereits voruntersuchten Flächen.

Ausschreibung erst ab 18 MW Wind und 6 MW PV

„Im Interesse der Akteursvielfalt, der Akzeptanz vor Ort und des Bürokratieabbaus“ will das Wirtschaftsministerium die Leistungsgrenzen für Ausschreibung von Wind- und Solarprojekten anheben. Bei der Windenergie wären dann bis zu 18 MW ohne Ausschreibung über Marktprämien förderfähig, bei der Solarenergie bis zu 6 MW. Das allerdings soll nur für Bürgerenergie-Gesellschaften gelten. Hier besteht für die Regierung bzw. die Ampelkoalition die Herausforderung darin, Bürgerenergie praxisnah und rechtssicher zu definieren.

Hemmnisse für Windenergie abbauen

Nicht alle wesentlichen Hemmnisse bei Wind an Land lassen sich im EEG selbst lösen, erklärt das BMWK. Diese lägen unter anderem im Natur- und Artenschutzrecht, im Planungsrechts und in zu geringen Flächenausweisungen. Diese Hemmnisse will das Bundeskabinett im Sommer durch ein Windenergie-an-Land-Gesetz beseitigen.

Und auch bei den Kommunen will die Regierung für mehr Unterstützung für erneuerbaren Energien sorgen. Habeck will die finanzielle Beteiligung der Kommunen ausweiten. Dies soll zum einen die finanzielle Beteiligung bei Windenergieanlagen an Land auch in der sonstigen Direktvermarktung ermöglichen (z.B. PPA). Und zum anderen sollen die Kommunen auch von bestehenden Windenergieanlagen an Land und Solar-Freiflächenanlagen profitieren. Zudem sollen Städte und Gemeinden im Interesse des Naturschutzes bei geförderten und ungeförderten Solar-Freiflächenanlagen naturschutzfachliche Vorgaben machen dürfen.

Förderung durchs EEG: Steigerung von Offshore-Wind

„Der Beitrag der Windenergie auf See wird rasant gesteigert“, kündigt das BMWK an. Es will die Ausbauziele der Windenergie auf See mit der EEG-Novelle anheben, und zwar auf 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Das habe die Ampelkoalition im Koalitionsvertrag bereits verabredet. Dazu sollen neben der Ausschreibung zentral voruntersuchter Flächen auch nicht zentral voruntersuchte Flächen ausgeschrieben werden. Und um das neue Ausbauziel von 30 Gigawatt für 2030 zu erreichen, will das BMWK die Ausschreibungsmengen für die Windenergie auf See in den Jahren 2023 bis 2026 auf fünf bis sieben Gigawatt steigern.

Die Förderung der Biomasse will das Ministerium zudem künftig stärker auf hochflexible Spitzenlastkraftwerke fokussieren. So soll die Bioenergie ihre Stärke als speicherbarer Energieträger zunehmend systemdienlich ausspielen und einen größeren Beitrag zu einer sicheren Stromversorgung leisten.

28.2.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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