Patentstreit: Q Cells gewinnt nächste Runde in den Niederlanden
Hanwha Q Cells wirft Longi die Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Zellpassivierung vor. Zuletzt hatte Q Cells erreicht, dass Longi die „direkte oder indirekte Verletzung“ des Patents in mehreren europäischen Ländern unterlassen muss. Die niederländische Tochter der Longi Solar Group muss zudem zusätzliche Auflagen zum Schutz des Patentes erfüllen. Sie darf ihre Kunden nicht zur Verletzung des Patentes „anstiften“, wie es Q Cells in einer Pressemitteilung zu dem seit zwei Jahren währenden Patentstreit formuliert. Das hatte das Bezirksgericht Rotterdam im Oktober in einer einstweiligen Verfügung festgelegt.
Longi muss Module mit Q Cells Patent zurückrufen
Gegen diese Entscheidung hatte Longi Berufung eingelegt – und nun erst einmal verloren. Laut Q Cells hat das Berufungsgericht in Den Haag zudem die Liste der Länder, in denen die Unterlassensverfügung gilt, von 9 auf 11 erweitert. Dem Urteil zufolge dürfe Longi NL die patentverletzenden Produkte in Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Ungarn, Liechtenstein, Österreich, Portugal, Spanien, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz nicht zum Verkauf anbieten, verkaufen oder vertreiben.
Longi müsse seine Kunden zudem innerhalb von zwei Wochen schriftlich auffordern, die betreffenden Produkte zurückzugeben. Das betrifft die Photovoltaik-Module der Typen Hi-M03, Hi-M03m, Hi-M04, Hi-M04m, Hi-M05 und Hi-M05m, mit Ausnahme der mit HIH, HIB und HIBD bezeichneten Produkte. Ferner müsse Longi Q Cells eine schriftliche Liste der Kunden vorlegen.
Streit über Gültigkeit von Patent von Q Cells läuft noch
Der Streit um das Patent mit der Nummer EP `689 zieht sich seit einer Patentverletzungsklage, die Q Cells im Frühjahr 2019 beim Landgericht Düsseldorf einreichte. In diesem Hauptverfahren steht allerdings das endgültige Urteil noch aus. Zum Einen hat die deutsche Tochtergesellschaft Longi Solar Berufung eingelegt. Und zum Anderen hat das Europäische Patentamt noch nicht entschieden, ob das Patent überhaupt gültig ist. Die einstweilige Verfügung des Bezirksgerichts Rotterdam stützt sich darauf, dass die drohende Patentverletzung Q Cells finanziellen Schaden zufüge und seine Position auf dem Weltmarkt nachteilig beeinflusse.
Um einen ähnlichen Aspekt im Patentstreit von Q Cells war es im November in Düsseldorf gegangen. Auch dort hatte Q Cells erstritten, dass die Unternehmen REC und Longi Adressen herausgeben mussten. REC hatte argumentiert, wegen des Datenschutzes habe man auf eine klare Rechtslage warten müssen.
18.3.2022 | Quelle: Q Cells | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH