Ab Mai Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg für alle neuen Wohngebäude

Zu sehen ist ein Neubau eine Wohngebäudes, für den es ab Mai 2022 eine PV-Pflicht in Baden-Württemberg gibt.Foto: Eisenhans / stock.adobe.com
Wer in Baden-Württemberg neu baut, muss ab Mai 2022 eine Photovoltaik-Anlage mit einplanen.
Ab 1. Mai gilt die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg für neue Wohngebäude. Ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett nun beschlossen.

Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker betont die Notwendigkeit der PV-Pflicht in Baden-Württemberg: „Nur mit enormen und gemeinsamen Kraftanstrengungen wird es uns gelingen, die Klimakrise zu stoppen und uns aus der Abhängigkeit von Gas, Öl und Kohle zu lösen. Wie wichtig das ist, hat uns der brutale russische Angriff auf die Ukraine schmerzhaft vor Augen geführt. Unser vorrangiges Ziel muss der schnelle Ausstieg aus den fossilen Energieträgern und der massive Ausbau der Erneuerbaren Energien sein.“ Besonders Sonnenstrom nehme hierbei eine bedeutende Rolle ein, sagt die Ministerin.

PV-Anlagen als wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung

Die PV-Pflicht in Baden-Württemberg ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherrinnen und Bauherren zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Photovoltaik-Pflicht bereits für den Neubau von Nichtwohngebäuden. Betroffen sind etwa Hallen oder Firmendächer sowie von offene Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. Auch andere Bundesländer waren diesem Beispiel Baden-Württembergs gefolgt.

PV-Pflicht in Baden-Württemberg im Klimaschutzgesetz verankert

Mit dem Klimaschutzgesetz hat sich Baden-Württemberg das Ziel gesetzt, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzieren der Treibhausgas-Emissionen zu leisten und zugleich zu einer nachhaltigen Energieversorgung beizutragen. Um die vorgegebene Klimaneutralität mit Netto-Null-Emissionen bis 2040 zu erreichen, ist die PV-Pflicht nach Ansicht der Landesregierung unabdingbar.

Eine entsprechende PV-Pflicht-Verordnung mit näheren Bestimmungen für den Neubau von Nichtwohngebäuden und Parkplätzen trat zu Beginn des Jahres in Kraft. Im Zuge der Klimaschutzgesetz-Novelle hat das Umweltministerium die Verordnung nun an die jetzt neu hinzukommenden PV-Pflichten angepasst.

Ein zentrales Element der Änderungsverordnung ist die genaue Definition einer grundlegenden Dachsanierung. Festgehalten werden in der Verordnung unter anderem auch der Umfang der Mindestnutzung eines Daches mit PV-Anlagen oder Regelungen für eine Befreiung von der PV-Pflicht, etwa wenn deren Erfüllung im Einzelfall wirtschaftlich unzumutbar ist.

80 Prozent der Dachflächen für Solarnutzung geeignet

Rund 50 Verbände, Behörden und weitere Institutionen konnten ihre Stellungnahmen zur Änderung der PV-Pflicht-Verordnung abgeben. Unter anderem aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft, Handwerk, Kommunales, Verbraucherschutz, Sport und Kirche. Insgesamt gingen 27 Stellungnahmen ein.

Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg haben Bauherr:innen in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 14 300 Wohngebäude jährlich neu errichtet. Es wird angenommen, dass grob geschätzt 80 Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für eine Solarnutzung geeignet sind. Dies gilt auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden.

Ministerin Walker sagt: „Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“ Das kleine Solar-Kraftwerk auf dem Dach helfe nicht nur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch Geld.

Die Photovoltaik-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist unter diesem Link zu finden.

31.3.2022 | Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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