Crowdfunding soll Klage für Kleinwindkraft finanzieren

Kleinwindkraftanlage in flotter DrehungFoto: Guido Bröer
Ein Ehepaar aus Rheinland-Pfalz will per Klage die Genehmigung für eine Kleinwindenergieanlage am Ortsrand erstreiten – finanziert über eine spezielle Crowdfunding-Plattform.

Das Ehepaar Andrea Thommes-Vorwieger und Klaus Thommes will auf seinem Grundstück am Ortsrand von Naurath/Wald im Landkreis Trier-Saarburg eine Kleinwindkraft-Anlage errichten.

Gemeinde und Landkreis wollen die Anlage des Herstellers Braun Windturbinen jedoch nicht genehmigen. Sie verweisen auf den Flächennutzungsplan. Dieser sieht Windkraftanlagen nur auf speziell ausgewiesenen Konzentrationsflächen im Landkreis vor. Allerdings ist darin von großen Windenergieanlagen die Rede.

Andrea Thommes-Vorwieger überzeugt das nicht. „Wir möchten mit unserer Kleinwindanlage unabhängig von zentraler Energieversorgung werden“, sagt sie. In einer Beteiligung an einer irgendwo im Landkreis sieht das Ehepaar keine ökologisch sinnvolle Alternative. Nun wollen die beiden die Genehmigung für ihre Kleinwindanlage vor Gericht erstreiten.

Das Verwaltungsgericht Trier macht sich die Argumente des Landkreises und der Kommune zu eigen. Geplant ist nun, vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz in Berufung zu gehen. Dabei soll der auf Energie- und Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dirk Legler von der Hamburger Kanzlei Rechtsanwälte Günther helfen. Er hält das Trierer Urteil für grob fehlerhaft. Er sieht in der dezentralen Stromerzeugung aus Windenergie einen wesentlichen Bestandteil der Energiewende. „Viele investitionsbereite Privatleute und Unternehmen scheitern jedoch an einer Verweigerungshaltung der Kommunal- und Landkreisverwaltungen sowie der Verwaltungsgerichte, die allesamt nicht auf die besonderen Belange der kleinen Windenergieanlagen eingehen“, sagt Legler. „Es geht nun gerade aus Klimaschutzgründen aber auch darum, Rechtssicherheit auch für den Ausbau von Kleinwindanlagen zu schaffen.“

Kleinwindkraft-Klage soll über spezielle Online-Plattform finanziert werden

Das Ehepaar Thommes habe bereits erhebliche Beträge in den Rechtsstreit investiert, heißt es in der Pressemitteilung der Crowdfunding-Plattform Aequifin. Diese ging erst vor einigen Wochen an den Start. Sie ist eigens dafür entwickelt, um Prozesskosten zu finanzieren. Weitere Themen auf der Plattform sind zum Beispiel Prozesse für Wirecard-Geschädigte.

Frank-Martin Binder, Geschäftsführer von Aequifin: „Aequifin verbindet Betroffene, Rechtsanwälte und Sponsoren, gleich ob es überwiegend um finanzielle Ziele oder um grundsätzliche Rechtsklärung wie im Fall der Eheleute Thommes geht.“ Sowohl Privatleute als auch Unternehmen können dort Unterstützung suchen. Dabei ist es je nach Vereinbarung möglich, dass die Geldgebenden eine Beteiligung am Prozesserfolg erhalten. Die Klage der Eheleute Thommes verfolgt laut Aequifin allerdings kein finanzielles Klageziel.

Legler hat sich seit 2003 auf Energierecht spezialisiert. Er ist Partner der Kanzlei Günther in Hamburg. Zu seinem Fachgebiet gehört die umfassende, auch konzeptionelle Rechtsberatung zu allen Themen der dezentralen Wärme- und Stromversorgung aus erneuerbaren Energien. Legler berät Wohnungsunternehmen, Anlagenbetreiber und Energiedienstleister insbesondere im Bereich der Quartiersversorgung.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Günther ist in der Energie- und Umweltszene vor allem durch Leglers ehemalige Kollegin Roda Verheyen bekannt. Sie erstritt in mehreren „Klimaklagen“. Darunter waren das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Klimaschutzgesetz. Verheyen vertrat auch den peruanischen Bergbauern Saul Lliuya in der Klimaklage gegen RWE. Im Mai 2021 berief die Hamburger Bürgerschaft Verheyen ans Hamburger Verfassungsgericht.

02.05.2022 | Quelle: Aequifin | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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