Bundestag beschließt neue Photovoltaik-Einspeisevergütung – Tabelle

Zu sehen ist eine Photovoltaik-Anlage. Die Petition Bayerische Solarinitiative fordert den Photovoltaik-Ausbau auf Gebäuden des Freistaates Bayern.Foto: Achim Banck / stock.adobe.com
Montag Nacht hatten sich die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und Energieexpert:innen der Ampelkoalition über die offenen Details des Energiepaketes geeinigt. Das war die Voraussetzung, damit das Gesetzespaket mit u.a. dem EEG am heutigen Donnerstag vom Bundestag verabschiedet werden konnte. Unter anderem hat der Bundestag heute eine Einspeisevergütung von 8,60 Cent pro Kilowattstunde für eingespeisten Überschussstrom kleiner Photovoltaik-Prosumeranlagen bis 10 kWp beschlossen. Die weiteren Vergütungssätze für Volleinspeiser und größere Anlagenklassen finden sich in der folgenden Tabelle:

Im Gegenzug zur erhöhten Förderung der Prosumer-Photovoltaik-Anlagen, die vorrangig für den Eigenverbrauch produzieren und nur den Überschuss einspeisen, sollen kleine Solaranlagen bis 10 kW, die ihren Strom vollständig ins Netz einspeisen, künftig 13 ct/kWh Einspeisevergütung bekommen. Das sind zwar 0,4 Cent weniger als der Kabinettsentwurf vom April vorsah – siehe Tabelle. Die Vergütung liegt damit aber immer noch fast 7 Cent höher als der Erlös, den solche Anlagen nach bisheriger Rechtslage erhalten.

Die Tabelle zeigt die für Photovoltaik vorgesehenen EEG-Einspeisevergütung - aktuell, nach Kabinettsentwurf und nach aktueller Einigung der Ampel.
Photovoltaik-Einspeisevergütung: Tabelle zeigt aktuelle und künftige Förderung nach Kabinettsentwurf sowie nach Bundestagsbeschluss.

Beschluss über Photovoltaik-Einspeisevergütung im Ausschuss

Die neue Photovoltaik-Förderung hatte der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie zusammen mit zahlreichen Änderungen am EEG und den anderen Gesetzen des mittlerweile erweiterten, einst sogenannten „Osterpakets“ am Dienstagabend in einer Sondersitzung beschlossen.

Förderung auch für Wasserkraft

Das Gesetzespaket enthält nun zahlreiche weitere Änderungen, die der Ausschuss am Dienstag beschlossen hatte.

Unter anderem soll die umstrittene Wasserkraft nicht mehr ausgebremst werden. Anders als es der Kabinettsentwurf vom 6. April vorsah, liegen auch sie laut Bundestagsbeschluss nach § 2 EEG „im überragenden öffentlichen Interesse“ und dient „der öffentlichen Sicherheit“. Auch sollen Wasserkraftanlagen mit weniger als 500 kW künftig weiterhin eine EEG Förderung in bisheriger Höhe bekommen können.

Heftig gerungen hatten die Koalitionsspitzen nach Solarthemen-Informationen in der Entscheidungsnacht besonders um das Wind-an-Land-Gesetz. Mit dem will die Ampelkoalition unter anderem das 2-Prozent-Flächenziel in zwei Schritten bis 2032 an die Länder delegieren. Den ersten Meilenstein müssen die Länder allerdings nun nicht mehr im Jahr 2026 erreichen, sondern erst 2027. Es bleibt dabei, dass Südländer wie Bayern und Baden-Württemberg mit 1,8 Prozent weniger Landesfläche für die Windenergie freigeben müssen als die Länder im Norden. Und die FDP hat sich noch in einem anderen Punkt durchgesetzt: Die Länder sollen mit ihren Quoten in noch stärkerem Umfang untereinander „handeln“ dürfen als bislang von der Bundesregierung geplant.

Grüner Wasserstoff im EEG

Ganz neu gefasst haben die Koalitionsparteien – wohl nicht zuletzt unter dem Eindruck der aktuellen Gaskrise – in weiten Teilen die neuen Ausschreibungsregeln für „grünen“ Wasserstoff im EEG.

5.7.2022 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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