Bundestag verabschiedet Osterpaket mit EEG & Co.

Der Bundestag hat die drei Gesetze des sogenannten Osterpakets verabschiedet.Foto: carol_anne / stock.adobe.com
Der Bundestag hat die drei Gesetze des sogenannten Osterpakets verabschiedet. Damit soll der Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor vorangebracht werden.

Die Gesetze, die der Bundestag mit dem Osterpaket verabschiedet hat, umfassen folgende Entwürfe: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“, mit einer Novelle des EEG 2023. Alle erneuerbaren Energien gelten nun als im überragenden öffentlichen Interesse stehend – inklusive der Wasserkraft. Der Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften“ legt unter anderem Ausbauziele für Windenergie auf See fest. Der Gesetzentwurf “zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land„ schreibt unter anderem das Ausbauziel von zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land fest.

Als einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg ins Solarzeitalter bezeichnet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) die auf den Weg gebrachte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023). Die Vervielfachung der Photovoltaik-Ausbauziele sei ein unübersehbares Zeichen des Aufbruchs, zugleich aber auch eine Messlatte für die Energie- und Klimaschutzpolitik der kommenden Jahre, so der Branchenverband. Das EEG 2023 sieht vor, die solare Kraftwerkskapazität in Deutschland von heute rund 60 Gigawatt bis zum Jahr 2030 auf 215 Gigawatt zu steigern. Zur Zielerreichung muss der Anteil der Solarenergie an der heimischen Stromversorgung in den kommenden zehn Jahren von derzeit rund 10 Prozent auf nahezu 30 Prozent anwachsen.

So seien laut BSW Auktionsvolumen für den Zeitraum ab 2023 entsprechend erhöht, die Flächenkulisse für künftige Solarparks etwas erweitert, der solare Eigenverbrauch bei großen Solardächern erleichtert und die Förderanreize für Solardächer zum Teil nachjustiert worden. „Bei privaten Immobilienbesitzern und im Bereich großer Solarparks rechnen wir jetzt mit einem deutlichen Anziehen der Nachfrage“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Kritik am vom Bundestag verabschiedeten Osterpaket vom BUND

Kritik an Gesetzespaket kommt vom BUND. „Die Gesetzespakete zeigen deutlich, dass die Koalition bei der naturverträglichen Umsetzung der Energiewende und der Dekarbonisierung des Stromsektors, nicht an einem Strang zieht“, sagt BUND-Vorsitzende Olaf Bandt.“ Insbesondere die Dekarbonisierung des Stromsektors fünf Jahre nach hinten zu schieben, sei ein echter Rückschlag im Gegensatz zu dem Entwurf im April. „Biomasse und Wasserkraft ebenso wie Wind und Sonne als ebenbürtig im überragenden öffentlichen Interesse festzuschreiben ist energiepolitischer Unsinn und eine vermeidbare Schädigung der biologischen Vielfalt“, so Bandt.

Beim Thema Energiesparen hat die Ampel aus Sicht des BUND versagt. „Hundert Prozent naturverträglich ist nur die Energie, die nicht gebraucht wird. Mit den schwachen Vorgaben für die Hülle neuer Gebäude stellt die Regierung einen Freifahrtschein für Energieverschwendung aus“, kritisiert der BUND-Vorsitzende. Völlig vernachlässigt hatte man darüber hinaus die größten Potenziale, um den Gebäudesektor auf den Klimapfad zu bringen. Änderungen an den Vorgaben für bestehende Gebäude hat man gar nicht erst angefasst.

7.7.2022 | Quelle: BSW, BUND | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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