BEE warnt vor Etikettenschwindel bei grünen Gasen

Ein Elektrolyseur unter wolkenreichem Himmel.Foto: H-TEC Systems GmbH
Nur wenn der Strom bei einem Elektrolyseur erneuerbaren Ursprungs ist, ist auch das dabei entstehende Gas Wasserstoff grün.
Um keine Schlupflöcher für fossile Energien zu schaffen, fordert der BEE Änderungen am aktuellen Referentenentwurf zu erneuerbaren Gasen wie Elektroyse-Wasserstoff.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat vor einem Etikettenschwindel bei grünen Gasen gewarnt. Die Organisation bezog sich dabei auf einen entsprechenden Referentenentwurf aus dem Klima- und Wirtschaftsministerium (BMWK). Zu den grünen Gasen zählt zum Beispiel Wasserstoff, für dessen Gewinnung regenerativer Strom zum Einsatz kommt.

„Der grundlegende Ansatz, mit dem Gesetz für die Herkunftsnachweise bessere Informationen für Verbraucher:innen bereitzustellen, ist richtig und zu begrüßen.“ Das sagte BEE-Vorsitzende Simone Peters. Dennoch habe der Entwurf Schwachstellen, die genau den gegenteiligen Effekt haben könnten. „In seiner jetzigen Ausgestaltung öffnet der Entwurf Etikettenschwindel Tür und Tor“, so Peters.

Konkret sehe der Referentenentwurf vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch dekarbonisierte Gase in das geplante Herkunftsnachweissystem für Gase aus erneuerbaren Energiequellen integriert werden können. Solche Gase verursachen zwar geringere CO2-Emissionen, beruhen aber dennoch auf klimaschädigenden, fossilen Energieträgern.

„Eine mögliche Integration von dekarbonisierten Gasen führt den Sinn und Zweck des geplanten Herkunftsnachweissystems für Erneuerbare Energiequellen ad absurdum. So kann keine echte Transparenz entstehen“, sagte die BEE-Vorsitzende. „Dekarbonisierte Gase basieren auf fossilen Rohstoffen. Diese jetzt als erneuerbar auszuweisen, läuft dem Anliegen des Gesetzes zuwider“.

Der BEE plädiert stattdessen dafür, das Herkunftsnachweissystem für eine klare Abgrenzung zwischen erneuerbaren Gasen unterschiedlicher Herkünfte und dekarbonisierten Gasen aus fossilen Quellen zu nutzen. Nur dann könnten Verbraucher:innen richtig informiert eine Entscheidung über den Bezug von Gasprodukten treffen.

Das BMWK kann laut dem vorliegenden Gesetzentwurf über eine Verordnungsermächtigung Krtiterien für strombasierte Gase festlegen.  Der BEE sieht darin die Chance, Kriterien zu definieren, die glaubhaft gewährleisten, dass entsprechend deklarierte gasförmige Energieträger auf sauberen Energien basieren. Neben der zeitlichen Korrelation von erneuerbarer Stromerzeugung und Wasserstoff- sowie Wärme- bzw. Kälteproduktion seien hierbei auch inhaltliche und räumliche Anforderungen von großer Bedeutung.

Ferner gelte es sicherzustellen, dass jegliche Art erneuerbarer Gase, die aus ansonsten abgeregelten Strommengen stammen, auch Herkunftsnachweise erhalten. „Durch eine solche Regelung wird auch im Gasbereich dazu beigetragen, jede verfügbare Kilowattstunde grünen Stroms zu nutzen. Die Nutzung aller Erneuerbaren Potentiale braucht es angesichts der derzeitigen Versorgungskrise fossiler Energieträger und der Verschärfung der Klimakrise derzeit ganz besonders,“ so Peter abschließend.  

11.8.2022 | Quelle: BEE | Solarserver © Solarthemen Media GmbH

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