Photovoltaik lohnt sich für Kommunen

Handwerker verschraubt Photovoltaik-Module auf einem DachFoto: franco lucato / stock.adobe.com
Kommunen können von eigenen und fremden Photovoltaikanlagen auf vielfältige Weise profitieren.
Der Ausbau der Solarenergie bringt Städten und Gemein­den erhebliche Vorteile – und dies in gleich mehreren Bereichen. Die jüngste Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird dies noch verstärken.

Für Kommunen gibt es mehrere Ansätze, um von Photovoltaik (PV) zu profitieren. Neben dem Einsatz der Technik auf den eigenen Gebäuden und Einnahmen für die Gemeindekasse aus Freiflächen-PV-Systemen bringt auch der Anlagenbetrieb durch private Hausei­gen­tümer und Unternehmen die Kommune voran.

Im Freiflächenbereich läuft ohne die Kommune nichts. Sie ist verantwortlich für den Bebauungsplan, den sie aller­dings auch an den Vorhabenträger delegieren kann. Für den wiederum ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz von gro­ßer Bedeutung. Es regelt, auf welchen Flächen Zahlungen für den produzier­ten Strom entsprechend EEG an Anlagenbetreiber fließen können. Hier kommt es mit der Gesetzesnovelle zu Änderungen. Eine beson­dere Rolle wird künftig ehema­ligen trockengelegten Moorbö­den zukommen.

Photovoltaik im Moor

Werden diese derzeit landwirtschaftlich genutzt, weisen aber aus landwirtschaftlicher Sicht eine bestimmte Qualität auf, so sind sie für PV-Anlagen tabu. Ande­rer­seits will die Bundesregierung „Moor-PV-Anlagen” als einen neuen vergütungsfähigen Typ ansehen. Voraussetzung ist hier, dass die Flächen vor der Inbetriebnahme der Anlagen wieder­­ver­­nässt werden.

Bessere Bedingungen soll es auch für neue Anlagentypen geben, die für eine mehrfache Flächennutzung ste­hen. Das sind Floating-PV-Anlagen auf Gewässern, Agri-PV-Anlagen auf gleichzeitig landwirtschaftlich ge­nutz­­ten Flächen sowie Anlagen auf Parkplätzen. Zudem will die Regierung auch die Flächenkulisse für „normale“ PV-Anlagen erwei­tern. Ein Beispiel sind die 200 Me­ter breiten Streifen entlang von Auto­bahnen und Schienenwegen. Bislang soll darin ein 15 Meter breiter Streifen frei bleiben.

Auf den möchte die Regierung künftig verzichten. Außerdem wird die Photovoltaik-Grenze auf bis zu 500 Meter Abstand von der Verkehrsader verschoben. Das wird den Kommunen mehr Möglichkeiten bei der Solar-Flächenplanung einräumen.

Kommunen profitieren von neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, indem für jede ins Strom­netz eingespeiste Kilowattstunde ein fester Betrag von 0,2 Cent in die Gemeindekasse fließen soll. Dabei ist zu beachten, dass dies derzeit und wohl auch künftig nur für Freiflächenanlagen entsprechend der EEG-Definition gilt. Nicht dazu zählen zum Beispiel Anlagen auf baulichen Anlagen wie Deponien und Lärmschutzwällen, auch wenn sie sich kaum von denen auf einer Freiflä­che unterscheiden. Auch für sogenannte PPA-Anlagen, die nicht über das EEG gefördert werden, können Gelder in dem vom EEG gesetzten Rahmen an Kommunen fließen.

Kommunalen Haushalt entlasten mit PV-Anlagen

Während der Geldfluss aus Freiflächenanlagen zu Verbesserungen auf der Einnahmeseite des kommunalen Haushalts führt, kann der PV-Anlagenbetrieb auf eigenen Gebäuden die Ausgaben einer Kommune min­dern. Die Strom­bezugskosten stei­gen auch für Städte und Gemeinden – teils können sie sich sogar verdoppeln, wenn unter aktuellen Bedingungen der Stromein­kauf neu auszuschreiben ist.

Dagegen bieten die eigenen Solarstromanlagen eine gesicherte Kalkulationsgrundlage für die kommenden Jahrzehnte. Auch wenn die Anlagen- und vor allem Installationspreise im Ver­gleich zum Vorjahr relativ hoch sind, dürfte sich die Investition lohnen. Das gilt vor allem, wenn tagsüber der größte Teil des Strombedarfs besteht – und das trifft sowohl auf Verwaltungsgebäude als auch Schulen und Kindergärten zu.

EEG-Umlage entfällt auch für Kommunen

Von Bedeutung ist auch für Kommunen, dass die EEG-Umlage seit dem 1. Juli aus dem Bundeshaushalt bezahlt wird. Mit dem neuen Energie-Umlagen-Ge­setz will die Regierung zudem sicherstellen, dass auf Strom, den man nicht aus dem Netz bezieht, keinerlei Um­lagen zu zahlen sind. Das trifft dann auch auf die KWK-Umlage und die Offshore-Wind-Umlage zu. Außerdem spielt es dann, anders als heute, keine Rolle mehr, wer die Anlage betreibt. So können auch beispielsweise Energiegenossenschaften eine So­laranlage auf dem Rathausdach be­trei­ben und den Strom an die Kom­mune verkaufen, falls diese nicht selbst investieren will. Auch dann fallen keine Umlagen mehr an, sofern der Strom nicht über das öffentliche Stromnetz an die Verbraucher fließt. Diese Neuregelung schafft auch bessere Vorausset­zun­gen für die gemeinschaftliche Stromproduktion in Are­alnetzen und Mieter­strompro­jekten.

Mehr Geld für Solarstrom

Mit der jüngsten Anfang Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossenen EEG-Novelle hat sich die Einspeisevergütungen für Solarstrom erhöht. Für die Wirtschaftlichkeit kommunaler Anlagen ist das zumeist nicht so wesen­t­lich, weil sie zumeist hohe Eigenverbrauchsanteile erreichen. Doch fällt es den Städten und Gemeinden mit den höheren Vergütungen jetzt leichter, grö­ßere Anlagen zu bauen, die nicht nur auf den Eigenbedarf hin optimiert sind.

Neue Voraussetzungen bringt die EEG-Novelle auch für Bürgersolaranlagen. Das wirkt sich vor allem für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von sechs Megawatt aus. Diese müssen sich, wenn sie den EEG-Kriterien für Bürgersolaranlagen genügen, nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen, um Marktprämien zu erhalten. Jedoch ist es laut EEG nun sehr eng gefasst, wer sich daran beteiligen kann. Für eine einzelne Gemeinde bietet sich hier aber in jedem Fall die Chance, sich zu engagieren.

Kommunen können Bürger:innen beim Thema Photovoltaik unterstützen

Dies ist eine Option, um die Photovoltaik voranzubringen. Wichtig ist außerdem die Unterstützung von Bür­ger:innen und Unternehmen bei der Realisierung von Photovoltaikanlagen. Seit Bestehen des EEG hat sich gezeigt, dass sich die Photovoltaik trotz gleicher Rahmenbedingungen regional sehr unter­schied­li­ch entwickelt hat.

Die Installations­zahlen je Kopf liegen um ein Vielfaches auseinander. Entscheidend ist dafür die mehr oder weniger aktive Unterstützung in den Gemein­­den. Kommunen müssen kein Geld für eigene Zuschüsse in die Hand nehmen. Wichtiger sind Motivation und Information. Dem Handwerk sollte eine Kommune vermitteln, dass sie ihm den Weg für den PV-Ausbau möglichst ebnen möchte. So schafft sie die Vorausset­zung für eine gute lokale Solarkonjunktur.

13.8.2022 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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