Photovoltaik lohnt sich für Kommunen
Für Kommunen gibt es mehrere Ansätze, um von Photovoltaik (PV) zu profitieren. Neben dem Einsatz der Technik auf den eigenen Gebäuden und Einnahmen für die Gemeindekasse aus Freiflächen-PV-Systemen bringt auch der Anlagenbetrieb durch private Hauseigentümer und Unternehmen die Kommune voran.
Im Freiflächenbereich läuft ohne die Kommune nichts. Sie ist verantwortlich für den Bebauungsplan, den sie allerdings auch an den Vorhabenträger delegieren kann. Für den wiederum ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz von großer Bedeutung. Es regelt, auf welchen Flächen Zahlungen für den produzierten Strom entsprechend EEG an Anlagenbetreiber fließen können. Hier kommt es mit der Gesetzesnovelle zu Änderungen. Eine besondere Rolle wird künftig ehemaligen trockengelegten Moorböden zukommen.
Photovoltaik im Moor
Werden diese derzeit landwirtschaftlich genutzt, weisen aber aus landwirtschaftlicher Sicht eine bestimmte Qualität auf, so sind sie für PV-Anlagen tabu. Andererseits will die Bundesregierung „Moor-PV-Anlagen” als einen neuen vergütungsfähigen Typ ansehen. Voraussetzung ist hier, dass die Flächen vor der Inbetriebnahme der Anlagen wiedervernässt werden.
Bessere Bedingungen soll es auch für neue Anlagentypen geben, die für eine mehrfache Flächennutzung stehen. Das sind Floating-PV-Anlagen auf Gewässern, Agri-PV-Anlagen auf gleichzeitig landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie Anlagen auf Parkplätzen. Zudem will die Regierung auch die Flächenkulisse für „normale“ PV-Anlagen erweitern. Ein Beispiel sind die 200 Meter breiten Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen. Bislang soll darin ein 15 Meter breiter Streifen frei bleiben.
Auf den möchte die Regierung künftig verzichten. Außerdem wird die Photovoltaik-Grenze auf bis zu 500 Meter Abstand von der Verkehrsader verschoben. Das wird den Kommunen mehr Möglichkeiten bei der Solar-Flächenplanung einräumen.
Kommunen profitieren von neuen Photovoltaik-Freiflächenanlagen, indem für jede ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde ein fester Betrag von 0,2 Cent in die Gemeindekasse fließen soll. Dabei ist zu beachten, dass dies derzeit und wohl auch künftig nur für Freiflächenanlagen entsprechend der EEG-Definition gilt. Nicht dazu zählen zum Beispiel Anlagen auf baulichen Anlagen wie Deponien und Lärmschutzwällen, auch wenn sie sich kaum von denen auf einer Freifläche unterscheiden. Auch für sogenannte PPA-Anlagen, die nicht über das EEG gefördert werden, können Gelder in dem vom EEG gesetzten Rahmen an Kommunen fließen.
Kommunalen Haushalt entlasten mit PV-Anlagen
Während der Geldfluss aus Freiflächenanlagen zu Verbesserungen auf der Einnahmeseite des kommunalen Haushalts führt, kann der PV-Anlagenbetrieb auf eigenen Gebäuden die Ausgaben einer Kommune mindern. Die Strombezugskosten steigen auch für Städte und Gemeinden – teils können sie sich sogar verdoppeln, wenn unter aktuellen Bedingungen der Stromeinkauf neu auszuschreiben ist.
Dagegen bieten die eigenen Solarstromanlagen eine gesicherte Kalkulationsgrundlage für die kommenden Jahrzehnte. Auch wenn die Anlagen- und vor allem Installationspreise im Vergleich zum Vorjahr relativ hoch sind, dürfte sich die Investition lohnen. Das gilt vor allem, wenn tagsüber der größte Teil des Strombedarfs besteht – und das trifft sowohl auf Verwaltungsgebäude als auch Schulen und Kindergärten zu.
EEG-Umlage entfällt auch für Kommunen
Von Bedeutung ist auch für Kommunen, dass die EEG-Umlage seit dem 1. Juli aus dem Bundeshaushalt bezahlt wird. Mit dem neuen Energie-Umlagen-Gesetz will die Regierung zudem sicherstellen, dass auf Strom, den man nicht aus dem Netz bezieht, keinerlei Umlagen zu zahlen sind. Das trifft dann auch auf die KWK-Umlage und die Offshore-Wind-Umlage zu. Außerdem spielt es dann, anders als heute, keine Rolle mehr, wer die Anlage betreibt. So können auch beispielsweise Energiegenossenschaften eine Solaranlage auf dem Rathausdach betreiben und den Strom an die Kommune verkaufen, falls diese nicht selbst investieren will. Auch dann fallen keine Umlagen mehr an, sofern der Strom nicht über das öffentliche Stromnetz an die Verbraucher fließt. Diese Neuregelung schafft auch bessere Voraussetzungen für die gemeinschaftliche Stromproduktion in Arealnetzen und Mieterstromprojekten.
Mehr Geld für Solarstrom
Mit der jüngsten Anfang Juli von Bundestag und Bundesrat beschlossenen EEG-Novelle hat sich die Einspeisevergütungen für Solarstrom erhöht. Für die Wirtschaftlichkeit kommunaler Anlagen ist das zumeist nicht so wesentlich, weil sie zumeist hohe Eigenverbrauchsanteile erreichen. Doch fällt es den Städten und Gemeinden mit den höheren Vergütungen jetzt leichter, größere Anlagen zu bauen, die nicht nur auf den Eigenbedarf hin optimiert sind.
Neue Voraussetzungen bringt die EEG-Novelle auch für Bürgersolaranlagen. Das wirkt sich vor allem für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von sechs Megawatt aus. Diese müssen sich, wenn sie den EEG-Kriterien für Bürgersolaranlagen genügen, nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen, um Marktprämien zu erhalten. Jedoch ist es laut EEG nun sehr eng gefasst, wer sich daran beteiligen kann. Für eine einzelne Gemeinde bietet sich hier aber in jedem Fall die Chance, sich zu engagieren.
Kommunen können Bürger:innen beim Thema Photovoltaik unterstützen
Dies ist eine Option, um die Photovoltaik voranzubringen. Wichtig ist außerdem die Unterstützung von Bürger:innen und Unternehmen bei der Realisierung von Photovoltaikanlagen. Seit Bestehen des EEG hat sich gezeigt, dass sich die Photovoltaik trotz gleicher Rahmenbedingungen regional sehr unterschiedlich entwickelt hat.
Die Installationszahlen je Kopf liegen um ein Vielfaches auseinander. Entscheidend ist dafür die mehr oder weniger aktive Unterstützung in den Gemeinden. Kommunen müssen kein Geld für eigene Zuschüsse in die Hand nehmen. Wichtiger sind Motivation und Information. Dem Handwerk sollte eine Kommune vermitteln, dass sie ihm den Weg für den PV-Ausbau möglichst ebnen möchte. So schafft sie die Voraussetzung für eine gute lokale Solarkonjunktur.
13.8.2022 | Autor: Andreas Witt
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