EEG-Konto: Netzbetreiber erwarten 2023 Milliardenüberschuss

Diagramm zeigt die Kurve des Kontos für die EEG-Umlage, sowie Säulen für die wichtigsten monatlichsten EIn-und ausgabepostenGrafik: Guido Bröer, Solarthemen
Weil trotz hoher Marktpreise weiterhin EEG-Umlage gezahlt wurde, ist das Guthaben auf dem von Netzbetreibern verwalteten EEG-Umlagekonto seit einem Jahr massiv gestiegen. Auch 2023 wird das weitergehen.
Deutschlands Übertragungsnetzbetreiber gehen für 2023 von einem Milliardenüberschuss auf dem EEG-Konto aus. Grund sind die hohen Strompreise.

Im kommenden Jahr rechnen die Übertragungsnetzbetreiber für das EEG-Konto mit einem Milliardenüberschuss. Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, erwarten sie konkret ein Plus von 3,6 Mrd. Euro. Die Übertragungsnetzbetreibern geben den Finanzierungsbedarf für das folgende Kalenderjahr jährlich auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.

Im kommenden Jahr erwarten sie, dass die Einnahmen aus der Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms den Förderbedarf übersteigen. Hintergrund für den auf dem EEG-Konto erwarteten Milliardenüberschuss sind die sehr hohen Strompreise. Die Übertragungsnetzbetreiber rechnen mit Einnahmen für den von ihnen vermarkteten Strom der festvergüteten Anlagen in Höhe von 13,1 Mrd. Euro. Demgegenüber stehen Auszahlungen an die Anlagenbetreiber und sonstige Vermarktungskosten in Höhe von 9,4 Mrd. Euro.

Zubau von Photovoltaik getrieben

Für das Jahr 2023 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 11,0 GW. Ein Großteil des Netto-Zubaus geht mit 8,5 GW auf Solaranlagen zurück. Windenergieanlagen an Land und Windenergieanlagen auf See tragen ferner mit 2,2 GW und 0,5 GW zum Netto-Zubau bei. Für die Biomasse erwarten sie dagegen einen leichten Rückgang der Leistung von 0,1 GW, da einige Anlagen ihr Förderende erreichen.

Die Übertragungsnetzbetreiber führen zur Abwicklung des Fördersystems des EEG ein separates EEG-Konto. Seit dem 1. Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf Null abgesenkt. Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Energiefinanzierungsgesetz wird die EEG-Umlage vollständig abgeschafft. Der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien wird künftig durch den Bund (Klima- und Transformationsfond) ausgeglichen. Vor Abschaffung der EEG-Umlage wurde in diesem Rahmen die jeweilige Höhe der EEG-Umlage festgelegt.

14.10.2022 | Quelle: BNetzA | © Solarserver / Solarthemen Media GmbH

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