Bundesnetzagentur will Klarheit für steuerbare Wallboxen und Wärmepumpen schaffen

Zwei Arbeiter auf einem Strommast mit Leitungen in vielen Richtungen - Symbol für StromnetzFoto: stock,adobe.com / Sawat
Stromnetze und Energiewende müssen gut aufeinander abgestimmt werden.
Wärmepumpen und Wallboxen können die Verteilnetze in den kommenden Jahren stark beanspruchen, sofern sie nicht von den Netzbetreibern angesteuert werden können. Wie das konkret gehen soll, soll nun endlich geklärt werden.

Um den absehbaren Hochlauf insbesondere von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen zu bewältigen, müssen die Stromverteilnetze besser aufgestellt werden. Eine Notwendigkeit ist dabei laut Bundesnetzagentur ein vorausschauender Ausbau der Verteilnetze. Zugleich müssten die Verteilnetzbetreiber aber auch die Möglichkeit haben, bei Bedarf bestimmte Verbraucher zeitweise zu drosseln. Zu diesen sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören insbesondere Wärmepumpen und Wallboxen für Elektroautos. Doch die gesetzlichen Grundlagen dazu sind bisher dünn.

Strommarkt und Verteilnetz können gegensätzliche Anforderungen haben

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wie Wallboxen oder Wärmepumpen, sollten in Zukunft vor allem dann betrieben werden, wenn der Strompreis aufgrund hoher Einspeisung von Erneuerbaren Energien gering ist. So soll die Nachfrage auf das fluktuierende Ökostrom-Angebot reagieren.

Dies führt jedoch auch dazu, dass zeitweise sehr viele Wärmepumpen und Wallboxen gleichzeitig laufen könnten. Das wiederum könnte das Verteilnetz an bestimmten Stellen und zu bestimmten Zeiten an seine Grenzen bringen. Um das zu verhindern, sollen die Netzbetreiber eingreifen und die Leistung dieser Verbraucher zeitweise drosseln dürfen.

Die Grundlagen hierfür sind im §14 a des Energiewirtschaftsgesetzes schon seit Jahren gelegt. Für Wärmepumpen und Nachspeicherheizungen gibt es teilweise schon lange reduzierte Netzentgelte, die an eine Steuerbarkeit gekoppelt sind.

Doch das Wirtschaftsministerium unter Peter Altmaier blieb die entsprechende Verordnung schuldig, die nötige Details verbindlich und einheitlich hätte regeln sollen. Nun unternimmt die Bundesnetzagentur mit den beiden Festlegungsverfahren einen neuen Anlauf, um diese Altlast aus der vorigen Legislatur abzuarbeiten.

Die einheitliche Regelung soll nun aber dazu führen, dass es beim eigentlichen Netzanschluss der Wallboxen und Wärmepumpen schneller geht. Zudem soll es für die Steuerbarkeit eine pauschale Ermäßigung auf die Netzentgelte geben. „Die schnelle und vollständige Integration aller Wärmepumpen und Wallboxen für Elektromobile ist wesentlich für die Energiewende und wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Hierfür schaffen die geplanten Festlegungen der Bundesnetzagentur die notwendige Grundlage.“

Eckpunktepapier: Steuerung nach objektiven Kriterien und ohne nennenswerten Komfortverlust

In den Eckpunkten stellt die Bundesnetzagentur bereits klar, dass die Drosselung durch die Netzbetreiber den Der Komfort der Verbraucher:innen nicht nennenswert beeinträchtigen soll.

Zudem dürfe die Steuerung nur dann erfolgen, wenn sie objektiv notwendig sei. Damit die Verteilnetzbetreiber den jeweils aktuellen Zustand ihrer Netze bewerten können, sei eine schnellere Digitalisierung in den Niederspannungsnetzen nötig.

Diesen und weitere Grundsätze hat die Bundesnetzagentur in ihrem Eckpunktepapier festgehalten.

Zu dem Eckpunktepapier werden bis zum 27. Januar Stellungnahmen erbeten. Weitere Details zu Verfahren und Inhalten gibt es auf der Webseite der Bundesnetzagentur.

Die zuständigen Beschlusskammern werden Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren, heißt es von der Bundesnetzagentur.

Der Zubau von Wallboxen hat vor allem in den letzten Jahren wegen hoher Förderungen einen Boom erfahren. Wärmepumpen hingegen erleben heute ein Rekordwachstum.

24.11.2022 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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