Bundesregierung legt Eckpunkte für eine bundeseinheitliche kommunale Wärmeplanung vor

Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine bundeseinheitliche kommunale Wärmeplanung vorgelegt.Foto: Photoagriculture / stock.adobe.com
Zu starre und feste Quoten für erneuerbare Energien und Abwärme im Wärmenetzen lehnt der BDEW ab.
Die Bundesregierung hat Eckpunkte für eine bundeseinheitliche kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Der Branchenverband BDEW begrüßt, dass der Bund die konkrete Umsetzung der Wärmewende den Kommunen überlassen will.

„Die klimaneutrale Wärmeversorgung gilt als eine der größten Herausforderungen der Energiewende. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die kommunale Wärmeplanung. Denn: Die Wärmewende wird vor Ort umgesetzt“, kommentiert Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, die Eckpunkte für die kommunale Wärmeplanung. Klimaneutralität gebe es im Wärmemarkt nicht von der Stange: Jedes Haus, jede Kommune, jede Region sei anders.

Daher ist es laut BDEW richtig, dass die Bundesregierung die konkrete Umsetzung der Wärmewende den Kommunen überlässt, die die lokalen Gegebenheiten am besten kennen. Mit den Eckpunkten für ein Bundesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung haben das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesbauministerium gemeinsam die Grundlage für ein Rahmengesetz auf den Weg gebracht, das eine verbindliche flächendeckende kommunale Wärmeplanung ermöglicht.

Zentral ist, dass die Bundesregierung keine Technologie von vorneherein ausschließt, die künftig klimaneutral Wärme in die Wohnungen bringen kann. Die jeweils beste individuelle Lösung hängt von vielen Faktoren ab: Vom Zustand und Alter der Häuser, der vorhandenen Leitungsinfrastruktur, den regionalen Gegebenheiten, aber auch den finanziellen Möglichkeiten der Besitzerin oder des Besitzers. „Wir brauchen deshalb einen massiven Ausbau der Nutzung von Wärmepumpen und der Fern- beziehungsweise Nahwärmenetze mit verstärkter Abwärmenutzung, aber auch eine künftige, wenn auch reduzierte, Nutzung des Gasnetzes, das zu einem Wasserstoffnetz transformiert werden muss. Das unterstreicht auch eine Bottom-up-Studie, die der Nationale Wasserstoffrat diese Woche vorgestellt hat“, sagt Andreae.

Zudem muss man die Bürokratie bei der kommunalen Wärmeplanung gering halten und die Anforderungen müssen umsetzbar sein. So sollten Infrastrukturbetreiber nur Daten bereitstellen müssen, die wirklich notwendig sind, ihnen vorliegen und die sie herausgeben dürfen, ohne gegen den Datenschutz zu verstoßen. Eckpunkte für kommunale Wärmeplanung

Eckpunkte für kommunale Wärmeplanung: Ausgestaltung des Rahmengesetzes sollen Länder machen

Die kommunale Wärmeplanung sollte man eng mit anderen maßgeblichen Initiativen, Gesetzen und Förderprogrammen verzahnen. Darunter versteht der BDEW auch Transformationspläne für Wärmenetze und den 65 % Erneuerbaren-Anteil bei neuen Heizungen. Zu starre und feste Quoten für erneuerbare Energien und Abwärme im Wärmenetzen lehnt der BDEW hingegen ab. Die Bundesländer, denen die genaue Ausgestaltung des Rahmengesetzes obliegt, sollten zudem kohärent vorgehen. Somit sei sichergestellt, dass es keine massiven Unterschiede in der kommunalen Wärmeplanung zwischen einzelnen Bundesländern gibt und eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung möglich wird. Die Bundesregierung sollte deshalb die Länder frühzeitig ins Boot holen.

„Die Energieversorger sind die zentralen Akteure bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Sie sind die Energie-Experten und Umsetzer vor Ort und stehen bereit, die Kommunen in der kommunalen Wärmeplanung zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie den Wohnungsgenossenschaften und Vermietern und Eigentümern können energie- und kosteneffiziente Lösungen entwickelt werden. Dafür ist aber die frühzeitige und langfristige Beteiligung aller betroffenen Marktteilnehmer unerlässlich“, so Andreae.

Zuletzt hatte sich das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verzögert.

1.12.2022 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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