Photovoltaik: Ausschreibung für Freiflächen unterzeichnet

Hände mit Taschenrechner vor einer Freiflächen-Solaranlage.Foto: AfricaStudio / stock.adobe.com
Wegen fehlendem Material sind Angebote für Solarflächenanlage derzeit nur schwer zu kalkulieren.
Die Ausschreibung für solare Freiflächenanlagen auf Sonderflächen war auch zum 1. November 2022 unterzeichnet. Gründe sind vor allem Engpässe bei Materialien und Preise.

Auch die zweite Ausschreibung in diesem Jahr für Solaranlagen auf Freiflächen des sogenannten ersten Segmentes blieb unterzeichnet. Darüber informierte die Bundesnetzagentur (BNetzA). Und das obwohl nach der beihilferechtlichen Genehmigung zum Gebotstermin 1. November 2022 nur 890 Megawatt anstatt von über einem Gigawatt wie in den beiden Vorrunden des Jahres zur Verfügung stand. So gingen lediglich 117 Gebote mit einem Volumen von 677 Megawatt (MW) bei der BNetzA ein. Solaranlagen des ersten Segments sind Freiflächenanlagen und Solaranlagen die auf, an oder in baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind.

Der Hauptgrund für die Unterzeichnung bei der Ausschreibung der Freiflächen dürfte nach Einschätzung der BNetzA in der Erhöhung des Ausschreibungsvolumens in diesem Jahr auf über 3.000 MW liegen. Zum Vergleich: 2021 standen nur 1.850 MW zur Verfügung. Um ein so hohes Volumen decken zu können, seien viele Projekte zu entwickeln. Jedoch stünden Schwierigkeiten bei der verbindlichen Bestellung von Modulen und schwer kalkulierbare Preise dem entgegen.

Zuschlagswert 5,8 Cent je Kilowattstunde

Insgesamt bezuschlagte die BNetzA 104 Gebote mit einem Umfang von 609 MW. Das Gros entfiel auf Standorte in Bayern (307 MW, 60 Zuschläge), Baden-Württemberg (67 MW, 13 Zuschläge) und Brandenburg (66 MW, sieben Zuschläge). 

Aufgeteilt nach Kategorien konnten die meisten Zuschläge an Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen erteilt werden, insgesamt waren das 49 Zuschläge mit 310 MW, wovon 239 MW an Projekte in Bayern gingen (38 Zuschläge). Auf die Kategorie mit dem insgesamt zweithöchsten Zuschlagsvolumen – Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen – entfielen 32 Zuschläge mit 152 MW.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 5,20 und 5,90 Cents je Kilowattstunde (ct/kWh). Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,80 ct/kWh und damit über dem Wert der Vorrunde (5,51 ct/kWh). Damit ist der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert binnen eines Jahres um 0,8 ct/kWh gestiegen.

Ferner schieden dreizehn Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren aus. 

6.12.2022 | Quelle: BNetzA | © Solarserver / Solarthemen Media GmbH

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