BEG: diese Änderungen kommen zum Januar 2023

Ein Wärmebild vor einem sanierungsbedürftigen und eingerüsteten Haus.Foto: Ingo Bartussek / stock.adobe.com
Zum 1. Januar 2023 treten Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft.
Zum 1. Januar 2023 treten Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft. Erstmals gibt es dabei einen Bonus für serielles Sanieren.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) weist auf die anstehenden Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG zum 1. Januar 2023 hin. Noch im Dezember will das Ministerium die Änderungen an den BEG-Förderrichtlinien im Bundesanzeiger veröffentlichen. Ferner sind alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen. Außerdem gibt es Änderungen zu der steuerliche Förderung für neue Heizungen und andere Investitionen in selbst genutzten Wohngebäuden. Darüber haben die Solarthemen detailiert berichtet.

Förderung für serielle Sanierung

Mit den Änderungen bei der BEG ist die Einführung oder Ausweitung von Boni verbunden, um die Sanierungsförderung weiter anzureizen. So führe der Bund einen Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten ein. Die serielle Sanierung ist eine innovative Methode zur umfassenden energetischen Sanierung (Gebäudehülle & -technik). Gefördert wird die Verwendung vorgefertigter Fassaden- bzw. Dachelemente. So lassen sich der handwerkliche Aufwand vor Ort und die Kosten deutlich reduzieren.

Zudem wird der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude, der Worst Performing Buildings Bonus, von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und neben den EH/EG 40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet. 

Eine weitere Änderung betrifft die Neubauförderung: Diese wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der BEG fort. So wird ein nahtloser Übergang der Neubauförderung gewährleistet.

Weiterhin werden mit der Reform technische Anpassungen mit dem Ziel vorgenommen, besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen werden beispielsweise nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.

Übergeordnetes Ziel der Reform bleibt, bis 2045 Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen. Neben dem Ordnungsrecht ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hier ein zentrales politisches Instrument, das mit einem Budget von 13 Milliarden Euro für 2023 entsprechende Anreize im Markt setzt.

9.12.2022 | Quelle: BMWK | © Solarserver / Solarthemen Media GmbH

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