BEG-Förderung für Wärmepumpen weiterhin hoch

Die BEG-Förderung für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden bleibt 2023 weitgehend stabil.Foto: BWP
Für Wärmepumpen im Gebäudebestand sind Fördersätze bis zu 40 Prozent möglich.
Die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) für Wärmepumpen in Bestandsgebäuden bleibt 2023 weitgehend stabil. Im Neubau wird die BEG-Förderung zunächst bis März fortgeführt, danach soll ein neues Förderprogramm beim BMWSB aufgelegt werden.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten für den Einbau umweltschonender Heizungssysteme neue Förderrichtlinien. Dabei bleibt laut Bundesverband Wärmepumpe (BWP) die BEG-Förderung für Wärmepumpen im Großen und Ganzen stabil. Weiterhin sind Fördersätze bis zu 40 Prozent möglich. Viele Neuerungen betreffen die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) im Teilprogramm Einzelmaßnahmen (BEG-EM), die das BAFA abwickelt (BAFA-Förderung). Einzelne Neuerungen sind aber auch für die systemischen Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden relevant. Zum Beispiel gibt es zusätzliche Boni für die Sanierung von besonders ineffizienten Gebäuden. Für den Gebäudeneubau führt der Bund in der BEG zunächst die Förderung von Effizienzhäusern nach dem Standard EH-40 NH fort. Voraussichtlich im März löst eine neue Bauförderung des Bundesbauministeriums (BMWSB) diese dann ab.

Anpassung der Förderrichtlinien: Wichtigste Änderungen auf einen Blick

Den bisher bereits gewährten Fünf-Prozent-Bonus für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen, gibt es künftig auch für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel enthalten. Somit hebt sich der Standard-Fördersatz für Wärmepumpen von 25 Prozent in beiden Konstellationen auf 30 Prozent. Weiterhin können Bürger:innen für den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen einen Zehn-Prozent-Bonus bekommen, sodass sie maximal 40 Prozent der förderfähigen Investitionen erhalten. Ab dem Jahr 2028 fördert der Bund nur noch Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden. Das BMWK verweist aber auch auf die laufenden Verhandlungen um die F-Gase-Verordnung und behält sich vor, darauf noch zu reagieren.

Wärmepumpen, welche die Wärmequelle Raumluft nutzen, sind künftig von der BEG-EM ausgeschlossen. Das betrifft etwa Abluft-Wärmepumpen, die künftig nur noch im Rahmen der Lüftungstechnik (15 Prozent Zuschussförderung) Fördergelder erhalten können.

BEG-Förderung für Wärmepumpen an Mindest-Jahresarbeitszahl gebunden

Der Fördermittelgeber hat sich entgegen der Kritik des BWP dazu entschieden, wieder die Erfüllung einer Mindesteffizienz der Wärmepumpenanlagen in Form einer berechneten Jahresarbeitszahl (JAZ) vorzugeben, die über die bisher geltenden gerätebezogenen Mindestanforderungen „jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz“ gemäß Öko-Design-Richtlinie hinausgehen. Dem Förderantrag ist eine Vorausberechnung der JAZ beizulegen, die 2023 zunächst mindestens 2,7 betragen muss, ab dem 1.1.2024 dann mindestens 3,0.

Nach Einschätzung des BWP gibt es Projekte, die ohne weitere Maßnahmen am Heizverteilsystem oder der Gebäudedämmung die JAZ-Vorgaben nicht erreichen können. Der Fördermittelgeber trägt dem Rechnung, indem er für die vollständige Umsetzung des Gesamtprojektes auf Antrag bis zu 66 Monate ab Zuwendungsbescheid gewährt. Damit kann man auch geplante, aber noch nicht realisierte Maßnahmen am Verteilsystem oder an der Hülle bei der Berechnung der JAZ berücksichtigen.

„Bis zu 40 Prozent der Investitionen nicht nur in die Wärmepumpe selbst, sondern auch in nötige Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch oder die Erschließung von Erdwärmequellen werden bezuschusst“, sagt Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP. Dabei, so Sabel, trage der Fördermittelgeber auch dem Zeitdruck Rechnung, unter dem Hausbesitzer:innen im Falle einer Havarie ihrer alten fossilen Anlage stehen. Ab Januar 2023 könne auch die vorübergehende Miete einer provisorischen Heizung in die Förderung einfließen. „Die Nutzung dieses Provisoriums gibt den Hausbesitzer:innen die Möglichkeit, ihr Heizsystem optimal für den Einsatz einer Wärmepumpe vorzubereiten, bevor die Anlage eingebaut wird,“ so Sabel.

Infos zu den Förderbedingungen auch im Nichtwohnbereich, die Förderanträge und Merkblätter sind auf den Seiten des BAFA zu finden.

Welche Änderungen der BEG-Förderung für andere Wärmeerzeuger gelten, hat Solarthemen Chefredakteur Andreas Witt unter S+ zusammengefasst.

3.1.2023 | Quelle: BWP | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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