Höchstwert für Freiflächen-Solaranlagen steigt 2023 auf 7,37 Cent

Solarmodule einer großen Anlage.Foto: Martin Vonka / stock.adobe.com
Für 2023 gelten neue Höchstwerte bei Ausschreibungen für die Photovoltaik.
Die Bundsesnetzagentur hat die Höchstwerte für Freiflächen-Photovoltaik auf 7,37 Cent je kWh festgelegt. Diese kommen schon für die erste Ausschreibung zum 1. März 2023 zur Anwendung.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höchstwerte bei den kommenden Ausschreibungen für Freiflächen-Solaranlagen 2023 auf 7,37 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Das teilte die Behörde mit. „Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein.“

Die neue Festlegung der Höchstwerte gilt für Freiflächen-Solaranlagen („Solaranlagen des ersten Segments“). Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiere die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb der Anlagen sowie auf gestiegene Zinsen bei der Finanzierung von Anlagen. Die gestiegenen Kosten hatten zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten. Die BNetzA hatte zuvor bereits die Werte für Aufdachanlagen und Windenergie angehoben.

Der Deutsche Bundestag hatte dafür die Kompetenzen der Bundesnetzagentur am 15. Dezember 2022 erweitert. Die Bundesnetzagentur hat nun die Möglichkeit, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Die Festlegung gilt für die Ausschreibungen im Jahr 2023 und damit bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

23.1.2023 | Quelle: BNetzA | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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