Offshore-Windenergie: Ausschreibungen für nicht zentral voruntersuchte Flächen

Die Bundesnetzagentur hat vier nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7.000 MW zur Ausschreibung gestellt, damit soll das Offshore-Ausbauziel von 30 GW bis 2030 näher rücken.Foto: Kruwt / stock.adobe.com
Die Bundesnetzagentur hat vier nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7.000 MW für Windenergie-Anlagen auf See zur Ausschreibung gestellt.

„Die Ausschreibungen sind ein wichtiger Schritt zur Erreichung des Offshore-Ausbauziels von 30 GW bis 2030“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die heute ausgeschriebene Leistung übertrifft die bisherigen jährlichen Ausschreibungsvolumina bei der Offshore-Windenergie um ein Vielfaches.“ Drei Flächen für Offshore-Windparks mit einer Leistung von jeweils 2.000 MW liegen in der Nordsee und eine Fläche für eine Leistung von 1.000 MW liegt in der Ostsee. Dabei liegen die Flächen in der Nordsee etwa 120 km nordwestlich von Helgoland und die Fläche in der Ostsee etwa 25 km vor der Insel Rügen. Gemäß dem Offshore-Ausbauziel von 30 GW ist die Inbetriebnahme der Windparks für das Jahr 2030 vorgesehen.

Offshore-Ausbauziel von 30 GW erfordert nicht zentral voruntersuchte Flächen

Zur Erreichung vom Offshore-Ausbauziel von 30 GW schreibt die Behörde nun auch Flächen aus, bei denen die bezuschlagten Bieter die vor der Errichtung eines Windparks durchzuführenden Voruntersuchungen in eigener Zuständigkeit durchführen müssen. Eine staatliche Voruntersuchung der Flächen, die beispielsweise die Meeresumwelt, den Baugrund und wind- und ozeanographische Verhältnisse analysieren, gibt es bei den jetzt ausgeschriebenen Flächen nicht. Daher bezeichnet man die Flächen als nicht zentral voruntersuchte Flächen.

Den Zuschlag erhält jeweils der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark auf der Fläche anmeldet. Verzichten mehrere Bieter bei einer Fläche auf eine Förderung und geben Gebote mit einem Gebotswert von Null Cent pro Kilowattstunde ab, entscheidet erstmalig ein sogenanntes dynamisches Gebotsverfahren über den Zuschlag. Danach erhält der Bieter den Zuschlag mit der höchsten Zahlungsbereitschaft. Die Ermittlung des Zuschlagsberechtigten erfolgt dabei in Gebotsrunden mit ansteigenden Gebotsstufen. Die Erlöse aus dem dynamischen Gebotsverfahren fließen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung, zu jeweils 5 Prozent in den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei.

Gebote bis zum 1. Juni 2023

Gebote sind laut Bundesnetzagentur bis zum 1. Juni 2023 abzugeben. Nach Prüfung der Gebote, Durchführung des Zuschlagsverfahrens und falls nötig der Durchführung des dynamischen Gebotsverfahrens informiert die Behörde die Bieter über die Entscheidung und die veröffentlicht die Ausschreibungsergebnisse. Der bezuschlagte Bieter erhält das Recht, beim zuständigen Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie die Planfeststellung für die Bebauung der Flächen mit einem Offshore-Windpark zu beantragen. Zudem hat er Anspruch auf Anschluss des zu errichtenden Windparks an das Stromnetz zum Abtransport des in den Windenergieanlagen auf See erzeugten Stroms.

Neben diesen Ausschreibungen wird die Bundesnetzagentur bis zum 1. März 2023 weitere Ausschreibungen für Offshore-Windenergie starten. Diese Ausschreibungen betreffen vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zentral voruntersuchte Flächen mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW. Erst kürzlich hatte das BSH einen Flachenentsicklungsplan für Offshore-Wind vorgelegt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung für Offshore-Windenergieanlagen sind diesem Link zu finden.

1.2.2023 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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