Mindestabstand für Luft-Wärmepumpen in NRW nicht mehr zwingend
Vor allem bei Reihenhäusern sei bisher wegen mangelndem Abstand zum Nachbargrundstück eine Luft-Wärmepumpe oft nicht möglich gewesen, heißt es in einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bis Ende 2022 musste bei Installation einer Luft-Wärmepumpe mindestens ein Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück. Mit dem neuem Erlass ist dieser Mindestabstand nicht mehr zwingend. Bestenfalls könne der Erlass also zu mehr Wärmepumpen führen, sagt Reinhard Loch, Energieexperte der Verbraucherzentrale.
Ausnahmen vom Mindestabstand müssen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich beantragt werden, erklärt Loch. Eine spezielle Baugenehmigung für die Installation der Wärmepumpe sei nicht nötig. Das Installationsunternehmen muss den Auftraggebern aber bescheinigen, dass das Gerät den rechtlichen Vorschriften genügt, zum Beispiel in Bezug auf den Lärmschutz. Wer ohne Fachbetrieb eine Wärmepumpe selbst installiert, muss sich die Einhaltung der Vorschriften von Sachverständigen bestätigen lassen.
Im Neubau sind elektrische Wärmpumpen heute bereits die am häufigsten installierte Heizung. Aber auch im Altbau kann diese Technologie eingesetzt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen wie eine entsprechende Wärmedämmung, moderne Fenster und geeignete Heizkörper gegeben sind. Laut einer aktuellen Statistik des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP) stiegen die Verkaufszahlen im Jahr 2022 auf 236.000 Geräte und damit um 53 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Viele weitere Neuigkeiten rund um das Heizen mit der Wärmepumpe gibt es hier auf dem Solarserver.
9.2.2023 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH